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Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan soll gemäß § 204 Abs. 1 S. 2 BauGB insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie […]
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Untersuchungsmethoden zur Bestandsaufnahme
[…] oder 8 BauGB, - Verkehrsgutachten, d. h. Untersuchungen über das Verkehrsaufkommen und die räumliche Verteilung des Verkehrs, wozu gegebenenfalls besondere Verkehrszählungen oder Befragungen erforderlich sind, - Untersuchungen über die Struktur und Entwicklung […]