1Informelle Pläne
1Es ist oft zweckmäßig, die Planungsvorstellungen in informellen Plänen vorzubereiten und, je nach Bedarf, durch Bauleitplanung zu konkretisieren. Zu diesen informellen Plänen gehören z. B. städtebauliche Rahmenpläne oder auch sektorale Konzepte wie z. B. Verkehrskonzepte, Klimaanpassungskonzepte, Energienutzungspläne, Biotopverbund- oder Gewässerentwicklungskonzepte, Rahmenpläne zur Installation von Solaranlagen im Ensemble (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz). Diese informellen Pläne stellen eine Orientierungshilfe für die weitere Planung dar, eine direkte eigene Rechtswirkung besitzen sie nicht. Sie sind, wenn sie durch die Gemeinde beschlossen wurden, nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 2.1 Abb. 3 Vorgaben der Bauleitplanung). Die informellen Planungen erleichtern es der Gemeinde, ohne langwierige Prozesse und ohne die Gefahr von Schadensersatzansprüchen, städtebauliche Konzepte zu entwickeln und Ziele zu formulieren. Da diese Planungsinstrumente an keine formellen Vorgaben gebunden sind, sind sie geeignet, komplexe Sachverhalte darzustellen und Lösungen herauszuarbeiten. Außerdem ist es möglich, die Bürgerschaft umfassend in den Planungsprozess einzubinden.
Die vom Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr herausgegebene Publikation „Zukunftsweisender Städtebau – Integriert, flexibel, bürgernah“ enthält weiterführende fachliche Hinweise und Beispiele zur Anwendung von informellen und formellen Instrumenten im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (vgl. Broschüre „Zukunftsweisender Städtebau – Integriert, flexibel, bürgernah“).
Es ist oft zweckmäßig, die Planungsvorstellungen in informellen Plänen vorzubereiten und, je nach Bedarf, durch Bauleitplanung zu konkretisieren. Zu diesen informellen Plänen gehören z. B. städtebauliche Rahmenpläne oder auch sektorale Konzepte wie z. B. Verkehrskonzepte, Klimaanpassungskonzepte, Energienutzungspläne, Biotopverbund- oder Gewässerentwicklungskonzepte, Rahmenpläne zur Installation von Solaranlagen im Ensemble (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz). Diese informellen Pläne stellen eine Orientierungshilfe für die weitere Planung dar, eine direkte eigene Rechtswirkung besitzen sie nicht. Sie sind, wenn sie durch die Gemeinde beschlossen wurden, nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 2.1 Abb. 3 Vorgaben der Bauleitplanung). Die informellen Planungen erleichtern es der Gemeinde, ohne langwierige Prozesse und ohne die Gefahr von Schadensersatzansprüchen, städtebauliche Konzepte zu entwickeln und Ziele zu formulieren. Da diese Planungsinstrumente an keine formellen Vorgaben gebunden sind, sind sie geeignet, komplexe Sachverhalte darzustellen und Lösungen herauszuarbeiten. Außerdem ist es möglich, die Bürgerschaft umfassend in den Planungsprozess einzubinden.
Die vom Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr herausgegebene Publikation „Zukunftsweisender Städtebau – Integriert, flexibel, bürgernah“ enthält weiterführende fachliche Hinweise und Beispiele zur Anwendung von informellen und formellen Instrumenten im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (vgl. Broschüre Anhang D „Zukunftsweisender Städtebau – Integriert, flexibel, bürgernah“).
2Kommunales Entwicklungskonzept
2Für die gesamte Gemeinde sollte für die bauliche Entwicklung und den Ausbau der Infrastruktur eine verlässliche Grundlage für die künftigen Aufgaben und Investitionen vorhanden sein. Das kommunale Entwicklungskonzept kann dies fachübergreifend und umfassend leisten. Dieses soll insbesondere neben den kommunalpolitischen Zielsetzungen und den daraus resultierenden Aufgabenbereichen sachliche, zeitliche und finanzielle Prioritäten setzen und Aussagen über die Finanzierung und den Zeitrahmen treffen.
3Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
3Bei komplexen Fragestellungen, die alle Bereiche des kommunalen Gemeinwesens betreffen, bieten sich sog. „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte” (ISEK) als Grundlage für ein koordiniertes, langfristiges, strategisches Vorgehen an. Je nach Anforderungen des Einzelfalls werden über die rein räumlichen bzw. baulichen Fachbereiche hinaus weitere Handlungsfelder (z. B. Demographie und Sozialforschung, Sozioökonomie, technische / soziale Infrastruktur, Nutzung regenerativer Energien, Einzelhandel, Umwelt, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Denkmalpflege, Kriminalprävention, Digitalisierung u. a.) in die Bearbeitung des Konzepts einbezogen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Einbindung und Aktivierung der Bürgerschaft sowie lokaler Akteure (vgl. „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung“).
Bei komplexen Fragestellungen, die alle Bereiche des kommunalen Gemeinwesens betreffen, bieten sich sog. „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte” (ISEK) als Grundlage für ein koordiniertes, langfristiges, strategisches Vorgehen an. Je nach Anforderungen des Einzelfalls werden über die rein räumlichen bzw. baulichen Fachbereiche hinaus weitere Handlungsfelder (z. B. Demographie und Sozialforschung, Sozioökonomie, technische / soziale Infrastruktur, Nutzung regenerativer Energien, Einzelhandel, Umwelt, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Denkmalpflege, Kriminalprävention, Digitalisierung u. a.) in die Bearbeitung des Konzepts einbezogen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Einbindung und Aktivierung der Bürgerschaft sowie lokaler Akteure (vgl. Anhang D „„Integrierte StädtebaulicheStädtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung“Städtebauförderung“).
4Überörtliche Planung – Interkommunales Entwicklungskonzept
4Durch Kooperationen können insbesondere kleinere Städte, Märkte und Gemeinden im ländlichen Raum Ressourcen bündeln und vor allem in Verdichtungsräumen Siedlungs- und Verkehrsentwicklungen effektiver koordiniert werden. Überörtlich abgestimmte Entwicklungskonzepte sollten dabei gemeinsame räumliche und städtebauliche Ziele festlegen. Ein räumliches Leitbild, das den einzelnen Ortsteilen und Gemeinden arbeitsteilig Entwicklungsmöglichkeiten zuweist, kann in der späteren Umsetzung eine wichtige Planungsgrundlage werden.
Integrierte überörtliche Entwicklungskonzepte bieten die Möglichkeit, gemeinsam räumliche Leitbilder zu entwickeln, ganzheitlich Handlungsräume aufzuzeigen und unter dem Aspekt der Bildung von Synergieeffekten durch eine interkommunale Zusammenarbeit zu profitieren.
5Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
5Die planerische Grundlage für die Entwicklung des ländlichen Raumes, zur Vorbereitung von Vorhaben der Dorferneuerung oder zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, kann ein sog. „integriertes ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK) bilden. Es enthält Ziele und Maßnahmen zur gemeindeübergreifenden Entwicklung der Wirtschafts-, Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur sowie eine Strategie zu deren Umsetzung. Im Rahmen eines ILEK sind die interkommunalen Entwicklungsansätze für das Planungsgebiet mit den städtebaulichen Entwicklungsplanungen und -maßnahmen frühzeitig und intensiv abzustimmen. Somit können wichtige Politikfelder bereits im Vorfeld von formellen Umsetzungsmaßnahmen abgeklärt und gebündelt, Detailentscheidungen vorbereitet und Entscheidungswege beschleunigt werden.
6Kommunales Flächenmanagement
6Ein kommunales Flächenmanagement dient dem Ziel, mit den verfügbaren Flächen so nachhaltig wie möglich umzugehen und eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial tragfähige Stadt- und Ortsentwicklung aktiv anzugehen.
Der Innenentwicklung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die wichtigsten Handlungsfelder sind Erfassung und Aktivierung von Flächenpotenzialen wie Baulücken oder Brachflächen, die Beseitigung von Leerstand, die Sanierung und Umnutzung alter Bausubstanz, die Nachverdichtung, das Flächenrecycling und das flächensparende Bauen. Durch eine bessere Ausnutzung von Innenentwicklungspotenzialen können die Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich reduziert und die Folgekosten gesenkt werden. Die Gemeinden sollten deshalb die Neuaufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen zum Anlass nehmen, ein kommunales Flächenmanagement aufzubauen, in dem diese Entwicklungspotenziale vollständig erfasst, laufend in Planungsverfahren eingespeist und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Betreiben die Kommunen aktiv Flächenmanagement, dann können sie im besten Fall Bauinteressenten auch geeignete Flächen ohne Neuausweisungen anbieten (s. a. Kapitel 3.1.5 ff. Flächenmanagement, Innenentwicklung). Die Digitalisierung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen und die Verarbeitung und Dokumentation von Flächenpotenzialen in Geoinformationssystemen (GIS) sind wichtige Grundlagen für ein zeitgemäßes und verwaltungsfreundliches kommunales Flächenmanagement. Durch die Bündelung der Maßnahmen und eine größere Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen im Rahmen eines interkommunalen Kompensationsmanagements können Verfahren beschleunigt werden.
Ein kommunales Flächenmanagement dient dem Ziel, mit den verfügbaren Flächen so nachhaltig wie möglich umzugehen und eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial tragfähige Stadt- und Ortsentwicklung aktiv anzugehen.
Der Innenentwicklung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die wichtigsten Handlungsfelder sind Erfassung und Aktivierung von Flächenpotenzialen wie Baulücken oder Brachflächen, die Beseitigung von Leerstand, die Sanierung und Umnutzung alter Bausubstanz, die Nachverdichtung, das Flächenrecycling und das flächensparende Bauen. Durch eine bessere Ausnutzung von Innenentwicklungspotenzialen können die Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich reduziert und die Folgekosten gesenkt werden. Die Gemeinden sollten deshalb die Neuaufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen zum Anlass nehmen, ein kommunales Flächenmanagement aufzubauen, in dem diese Entwicklungspotenziale vollständig erfasst, laufend in Planungsverfahren eingespeist und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Betreiben die Kommunen aktiv Flächenmanagement, dann können sie im besten Fall Bauinteressenten auch geeignete Flächen ohne Neuausweisungen anbieten (s. a. Kapitel 3.1.5 ff. Flächenmanagement, Innenentwicklung). Die Digitalisierung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen und die Verarbeitung und Dokumentation von Flächenpotenzialen in Geoinformationssystemen (GIS) sind wichtige Grundlagen für ein zeitgemäßes und verwaltungsfreundliches kommunales Flächenmanagement. Durch die Bündelung der Maßnahmen und eine größere Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen im Rahmen eines interkommunalen Kompensationsmanagements können Verfahren beschleunigt werden.
7Städtebauliche Rahmenplanung
7Städtebauliche Rahmenpläne betrachten sachliche Teilbereiche (z. B. Nutzungs-, Verkehrs-, Freiflächen-, Ortsbildgestaltungspläne, kommunale Denkmalpflegepläne) oder Teilräume detaillierter. Auch die Belange der Wasserwirtschaft, der Klimaanpassung sowie der Kriminalprävention sollten Eingang in die Rahmenplanung finden.
Städtebauliche Rahmenpläne sind in ihrer Darstellung flexibel und daher in besonderer Weise geeignet, Ziele und Inhalte der Bauleitpläne in allgemein verständlicher Form und anschaulich zu vermitteln. Dies gilt vor allem bei Eingriffen und Veränderungen in bebauten Gebieten und bei der Erneuerung von Städten und Dörfern. In diesen Fällen ist die Rahmenplanung als Vorstufe der Bauleitplanung für die Teilbereiche Nutzung, Verkehr, Infrastruktur, Freiflächen und Gestaltung üblich. Sie kann durch maßnahmen-bezogene Zeit- und Finanzierungskonzepte ergänzt werden.
Städtebauliche Rahmenpläne sind wichtige Planungsgrundlagen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht.
Daneben bilden städtebauliche Rahmenpläne in der Regel die Grundlage für die Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen. Rahmenpläne verdeutlichen die Zielvorstellung der Gemeinde und sind daher häufig anschauliche Hilfsmittel für
- die Entscheidungen des Gemeinderats (Entscheidungshilfen),
- die Mitwirkung der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Erleichterung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens) und
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung und Erörterung).
Eine Rahmenplanung, die in diesem Sinne die Bauleitplanung als Bestandteil des Planungsvorgangs ergänzt, löst – ebenso wie kommunale Entwicklungspläne – keine Bindungswirkung aus und weist keine Verbindlichkeit auf. Das schließt nicht aus, dass sich die Gemeinde selbst Bindungen für die einzelnen Planungsschritte und die Entwicklung der Bauleitpläne auf der Grundlage der Rahmenpläne auferlegt. So sind die Ergebnisse städtebaulicher Entwicklungskonzepte oder sonstiger städtebaulicher Planungen, welche die Gemeinde beschlossenen hat, nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zudem erleichtert und beschleunigt die Beteiligung und Berücksichtigung von Belangen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Rahmenplanung regelmäßig auch das Bauleitplanverfahren.
10Wohnraumkonzept
10Über ein Wohnraumkonzept können Bedarfe und Anforderungen zur Baulandentwicklung konkretisiert sowie Strategien zu deren Umsetzung formuliert werden. Mit Blick auf den regionalen Wohnungsmarkt wird die gemeindespezifische Wohnraumsituation hinsichtlich der sozialen und baulichen Strukturen analysiert und mit den kommunalen Zielvorstellungen abgeglichen. Es können Handlungsempfehlungen zur Schaffung eines ausdifferenzierten Wohnraumangebotes beispielsweise mit Zielformulierungen zum sozialgebundenen Wohnungsbau sowie Aussagen zur Flächeninanspruchnahme und den Folgebedarfen für soziale und weitere Infrastruktur erarbeitet werden.
Über ein Wohnraumkonzept können Bedarfe und Anforderungen zur Baulandentwicklung konkretisiert sowie Strategien zu deren Umsetzung formuliert werden. Mit Blick auf den regionalen Wohnungsmarkt wird die gemeindespezifische Wohnraumsituation hinsichtlich der sozialen und baulichen Strukturen analysiert und mit den kommunalen Zielvorstellungen abgeglichen. Es können Handlungsempfehlungen zur Schaffung eines ausdifferenzierten Wohnraumangebotes beispielsweise mit Zielformulierungen zum sozialgebundenen Wohnungsbau sowie Aussagen zur Flächeninanspruchnahme und den Folgebedarfen für soziale und weitere Infrastruktur erarbeitet werden.
11Klimaschutzkonzepte
11Klimaschutzkonzepte adressieren die Ursachen des Klimawandels. Sie zielen auf die Vermeidung anthropogener Treibhausgase, wie z.B. Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Treib- und Brennstoffe oder Emissionen aus der Herstellung bzw. Transport von Baumaterialien ab. Derartige Konzepte können Strategien und Maßnahmen zur Ursachenminderung formulieren, wie z.B. Materialsubstitution, kreislaufgerechte Bauweisen oder hohe Energieeffizienzstandards.
Klimaschutzkonzepte können auch die Inhalte von Mobilitätskonzepten (siehe Kapitel 1.3.18) umfassen und damit Aussagen zu Mobilität und Verkehr treffen. Sie können sich jedoch auch auf Teilbereiche, wie z.B. den Gebäudebestand innerhalb eines definierten Umgriffs beschränken. Hier ist ein möglicher Einsatzbereich beispielsweise im Rahmen der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets als Teilkapitel eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
Ziel einer Klima- bzw. Klimaanpassungsstrategie ist es, einen Handlungsrahmen inkl. Maßnahmen zu entwickeln, um die Folgen und Risiken des Klimawandels für Mensch, Natur und Wirtschaft vorzubeugen. Dies erfolgt auf Basis einer systematischen Erfassung des Zustands der natürlichen Schutzgüter (Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild), der klimabedingten Risikogebiete und der Auswirkungen der baulichen Strukturen auf das Kleinklima (z. B. Hitzeinseln).
Klimaschutzkonzepte adressieren die Ursachen des Klimawandels. Sie zielen auf die Vermeidung anthropogener Treibhausgase, wie z.B. Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Treib- und Brennstoffe oder Emissionen aus der Herstellung bzw. Transport von Baumaterialien ab. Derartige Konzepte können Strategien und Maßnahmen zur Ursachenminderung formulieren, wie z.B. Materialsubstitution, kreislaufgerechte Bauweisen oder hohe Energieeffizienzstandards.
Klimaschutzkonzepte können auch die Inhalte von Mobilitätskonzepten (siehe Kapitel 1.3.18) umfassen und damit Aussagen zu Mobilität und Verkehr treffen. Sie können sich jedoch auch auf Teilbereiche, wie z.B. den Gebäudebestand innerhalb eines definierten Umgriffs beschränken. Hier ist ein möglicher Einsatzbereich beispielsweise im Rahmen der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets als Teilkapitel eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
12Städtebauliches Klimaanpassungskonzept
12Ziel von Klimaanpassungskonzepten ist es, einen Handlungsrahmen einschließlich Maßnahmen zu entwickeln, um den Folgen und Risiken des Klimawandels für Mensch, Natur und Wirtschaft vorzubeugen. Dies erfolgt auf Basis einer systematischen Erfassung des Zustands der betroffenen Schutzgüter in der gebauten und natürlichen Umwelt, der klimawandelbedingten Risikogebiete (Hotspots) oder der Auswirkungen der baulichen Strukturen auf das Kleinklima (z. B. urbane Wärmeinseln).
Neben dem Klimaschutz stellt die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels eine große Herausforderung für die Städte und Gemeinden dar. Daher sollte dieser Aspekt möglichst frühzeitig bei Planungsentscheidungen berücksichtigt werden. Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept bietet hierfür eine strategische und planerische Grundlage für das gesamte Gemeindegebiet. Es ist eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Nutzung und Gestaltung von Flächen im Gemeindegebiet und ein wichtiges Instrument für eine integrierte, zukunftsfähige Siedlungsentwicklung. Das Konzept soll dabei helfen, die Auswirkungen von geplanten Maßnahmen auf das Stadtklima besser beurteilen zu können. In einem ersten Schritt werden ganzheitliche Untersuchungen der Auswirkungen des Klimawandels auf den Städtebau durchgeführt. Es werden die klimawandelrelevanten Räume unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstrukturen, baulichen Strukturen, Frei- und Grünräume sowie geografischen Gegebenheiten identifiziert und hinsichtlich der Potenziale zur klimagerechten Optimierung analysiert. Aus diesen Erkenntnissen wird anschließend eine konzeptionelle Planung mit konkreten Maßnahmen zur städtebaulichen Anpassung entwickelt. Ein Leitfaden zur Erstellung eines städtebaulichen Klimaanpassungskonzeptes steht hier zur Verfügung: www.klimagerechter-staedtebau.bayern.de.
Ziel von Klimaanpassungskonzepten ist es, einen Handlungsrahmen einschließlich Maßnahmen zu entwickeln, um den Folgen und Risiken des Klimawandels für Mensch, Natur und Wirtschaft vorzubeugen. Dies erfolgt auf Basis einer systematischen Erfassung des Zustands der betroffenen Schutzgüter in der gebauten und natürlichen Umwelt, der klimawandelbedingten Risikogebiete (Hotspots) oder der Auswirkungen der baulichen Strukturen auf das Kleinklima (z. B. urbane Wärmeinseln).
Neben dem Klimaschutz stellt die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels eine große Herausforderung für die Städte und Gemeinden dar. Daher sollte dieser Aspekt möglichst frühzeitig bei Planungsentscheidungen berücksichtigt werden. Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept bietet hierfür eine strategische und planerische Grundlage für das gesamte Gemeindegebiet. Es ist eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Nutzung und Gestaltung von Flächen im Gemeindegebiet und ein wichtiges Instrument für eine integrierte, zukunftsfähige Siedlungsentwicklung. Das Konzept soll dabei helfen, die Auswirkungen von geplanten Maßnahmen auf das Stadtklima besser beurteilen zu können. In einem ersten Schritt werden ganzheitliche Untersuchungen der Auswirkungen des Klimawandels auf den Städtebau durchgeführt. Es werden die klimawandelrelevanten Räume unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstrukturen, baulichen Strukturen, Frei- und Grünräume sowie geografischen Gegebenheiten identifiziert und hinsichtlich der Potenziale zur klimagerechten Optimierung analysiert. Aus diesen Erkenntnissen wird anschließend eine konzeptionelle Planung mit konkreten Maßnahmen zur städtebaulichen Anpassung entwickelt. Ein Leitfaden zur Erstellung eines städtebaulichen Klimaanpassungskonzeptes steht hier zur Verfügung: www.klimagerechter-staedtebau.bayern.de.
13Grünordnungskonzepte
13Auf der Grundlage von Klimaschutz- oder Klimaanpassungskonzepten können Städte und Gemeinden Grünordnungskonzepte zum Aufbau einer multifunktionalen grünen Infrastruktur entwickeln. Diese ermöglichen eine bessere Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels, eine Verbesserung der Umweltsituation und die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Dabei kann dem Aspekt einer städtebaulichen Verdichtung sowie der räumlichen wie funktionalen Vernetzung und Optimierung von Grün-, Frei¬- und Wasserflächen eine besondere Bedeutung zukommen.
Auf der Grundlage von Klima- bzw.Klimaschutz- oder Klimaanpassungskonzepten Klimaanpassungsstrategienkönnen Städte und Gemeinden Klima- undGrünordnungskonzepte zum Aufbau einer multifunktionalen grünen Infrastruktur entwickeln. Diese ermöglichen eine bessere Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels, eine Verbesserung der Umweltsituation und die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Dabei kann kommtdem Aspekt einer städtebaulichen Verdichtung sowie der räumlichen wie funktionalen Vernetzung und Optimierung von Grün-, Frei¬- und Wasserflächen eine besondere Bedeutung zukommen.zu
14Digitalisierungsstrategie
14Eine Digitalisierungsstrategie untersucht unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im Sinne der Leitlinien und Empfehlungen der Smart City Charta die Chancen und Risiken einer digitalen Transformation. Die Strategie verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz und identifiziert die Potenziale, die eine Gemeinde dabei unterstützen, auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen reagieren zu können. Sie bündelt bestehende Fachstrategien und kann einzelne Handlungsschwerpunkte, wie beispielsweise Siedlungsentwicklung und Mobilität, Partizipation, Klimawandel, Verwaltung oder die regionale Innovations- und Wirtschaftsförderung, definieren. Dabei sollten insbesondere auch die möglichen räumlichen Auswirkungen der Digitalisierung, wie z. B. sich ändernde Flächenbedarfe, berücksichtigt und Handlungsfelder hinsichtlich ihrer Wirkung auf eine nachhaltige Ortsentwicklung überprüft werden. Auf der Grundlage einer Digitalisierungsstrategie können effiziente Organisationsstrukturen und Umsetzungsprozesse entwickelt werden.
15IDEK als Digitalisierungsstrategie für städtebauliche Entwicklung
15Das integrierte digital-städtebauliche Entwicklungskonzept (IDEK) ist ein Planungsinstrument, das die bewährten Handlungsfelder des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) um das neue Handlungsfeld Digitalisierung ergänzt und es als Querschnittsthema in alle Schritte der Konzepterstellung integriert. Im Gegensatz zu klassischen Smart City-Strategien stehen bei der Erstellung eines IDEK die städtebaulichen und räumlichen Aspekte klar im Vordergrund. Digitalisierung wird hier immer gesamtheitlich betrachtet und in Bezug zur räumlichen und städtebaulichen Entwicklung gesetzt. Einen digitalen Leitfaden zur Erstellung eines IDEK ist unter www.smartcitiessmartregions.bayern.de verfügbar.
Das integrierte digital-städtebauliche Entwicklungskonzept (IDEK) ist ein Planungsinstrument, das die bewährten Handlungsfelder des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) um das neue Handlungsfeld Digitalisierung ergänzt und es als Querschnittsthema in alle Schritte der Konzepterstellung integriert. Im Gegensatz zu klassischen Smart City-Strategien stehen bei der Erstellung eines IDEK die städtebaulichen und räumlichen Aspekte klar im Vordergrund. Digitalisierung wird hier immer gesamtheitlich betrachtet und in Bezug zur räumlichen und städtebaulichen Entwicklung gesetzt. Einen digitalen Leitfaden zur Erstellung eines IDEK ist unter www.smartcitiessmartregions.bayern.de verfügbar.
16Kommunales Denkmalkonzept
16Für Kommunen, die die Bewahrung ihrer Identität als wichtige Aufgabe erkannt haben, bietet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die gemeinsame Erstellung eines Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) an. Es will den Gemeinden ermöglichen, Denkmalschutz und Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen. Das KDK umfasst eine denkmalfachliche Bestandsaufnahme der ausgewiesenen Denkmäler und Ensembles sowie die Definition des Handlungsbedarfs in Bezug auf die dargestellten Denkmalwerte, ein Ziel- und Maßnahmenkonzept zum Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz. Diese Aufgaben sind nur unter der Mitwirkung von Verwaltung, Lokalpolitik und Bürgerschaft zu bewältigen, weshalb hier sinnvolle Formen der dialogischen Planung eingesetzt werden müssen. Als finaler Schritt können beispielhaft konkrete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Basis eines KDK wird immer die kommunale Planungshoheit sein. Auftraggeber eines KDK ist die Kommune. Das Landesamt für Denkmalpflege wird sich an den Kosten beteiligen und eine intensive fachliche Begleitung zusichern.
Kommunale Denkmalkonzepte können auch mit Fokus auf sachliche Teilbereiche wie die Vereinbarkeit von erneuerbaren Energieanlagen und Denkmälern erarbeitet werden. Ziel einer solchen thematisch fokussierten Betrachtung ist die Ausarbeitung von städtebaulichen Handlungsleitlinien und konkreten baulichen Lösungen, die sowohl die öffentlichen Belange wie auch die privaten Interessen berücksichtigen.
Für Städte und Gemeinden mit einer besonders hohen Dichte an Bodendenkmälern (eine Orientierung zum bekannten Denkmalbestand bietet der Bayerische Denkmal-Atlas) stellen die bodendenkmalpflegerischen Belange eine besondere Herausforderung bei der Verwirklichung kommunaler Planungen dar. In diesen Fällen bietet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zusätzliche Beratung und Planungsinstrumente (KDK, archäologisches Kataster) an.
Für Kommunen, die die Bewahrung ihrer Identität als wichtige Aufgabe erkannt haben, bietet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die gemeinsame Erstellung eines Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) an. Es will den Gemeinden ermöglichen, Denkmalschutz und Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen. Das KDK umfasst eine denkmalfachliche Bestandsaufnahme der ausgewiesenen Denkmäler und Ensembles sowie die Definition des Handlungsbedarfs in Bezug auf die dargestellten Denkmalwerte, ein Ziel- und Maßnahmenkonzept zum Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz. Diese Aufgaben sind nur unter der Mitwirkung von Verwaltung, Lokalpolitik und Bürgerschaft zu bewältigen, weshalb hier sinnvolle Formen der dialogischen Planung eingesetzt werden müssen. Als finaler Schritt können beispielhaft konkrete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Basis eines KDK wird immer die kommunale Planungshoheit sein. Auftraggeber eines KDK ist die Kommune. Das Landesamt für Denkmalpflege wird sich an den Kosten beteiligen und eine intensive fachliche Begleitung zusichern.
Kommunale Denkmalkonzepte können auch mit Fokus auf sachliche Teilbereiche wie die Vereinbarkeit von erneuerbaren Energieanlagen und Denkmälern erarbeitet werden. Ziel einer solchen thematisch fokussierten Betrachtung ist die Ausarbeitung von städtebaulichen Handlungsleitlinien und konkreten baulichen Lösungen, die sowohl die öffentlichen Belange wie auch die privaten Interessen berücksichtigen.
Für Städte und Gemeinden mit einer besonders hohen Dichte an Bodendenkmälern (eine Orientierung zum bekannten Denkmalbestand bietet der Bayerische Denkmal-Atlas) stellen die bodendenkmalpflegerischen Belange eine besondere Herausforderung bei der Verwirklichung kommunaler Planungen dar. In diesen Fällen bietet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zusätzliche Beratung und Planungsinstrumente (KDK, archäologisches Kataster) an.
17Einzelhandelskonzept
17Kommunale wie regionale Einzelhandelskonzepte sind wichtige Bausteine der Stadtentwicklung. Als informelles Instrument können sie i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB den räumlichen Geltungsbereich zentraler Versorgungsbereiche i. S. v. § 9 Abs. 2a BauGB festlegen, die Zulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten bestimmen sowie Standorte für großflächigen Einzelhandel festlegen. Damit nehmen sie maßgeblich Einfluss auf den Städtebau und die Bauleitplanung, stärken Innenstädte und Ortskerne in ihrer Funktionsfähigkeit bzw. sichern die örtliche Nahversorgung (s. a. Kapitel 3.6 Zentrale Einrichtungen).
Kommunale wie regionale Einzelhandelskonzepte sind wichtige Bausteine der Stadtentwicklung. Als informelles Instrument können sie i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB den räumlichen Geltungsbereich zentraler Versorgungsbereiche i. S. v. § 9 Abs. 2a BauGB festlegen, die Zulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten bestimmen sowie Standorte für großflächigen Einzelhandel festlegen. Damit nehmen sie maßgeblich Einfluss auf den Städtebau und die Bauleitplanung, stärken Innenstädte und Ortskerne in ihrer Funktionsfähigkeit bzw. sichern die örtliche Nahversorgung (s. a. Kapitel 3.6 Zentrale Einrichtungen).
18Mobilitätskonzept
18Durch die Aufstellung von Mobilitätskonzepten können frühzeitig Rahmenbedingungen für ein zukunftsorientiertes Mobilitätsangebot und eine nachhaltige Verkehrsabwicklung gesetzt werden. Dabei gilt es, sowohl die aktuelle als auch künftige Siedlungsstruktur mit der verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsplanung zu verzahnen und integrierte Lösungen zu finden. Konzepte und Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität beziehen dabei alle Aspekte einer umfassenden Planung ein. Dazu gehören z. B. ein bedarfsgerechter Ausbau der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsmittel, eine Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander, ein guter Zugang zum ÖPNV bzw. ein attraktives Fahrplanangebot, Barrierefreiheit, Parkraumkonzepte, Car- und Bike-Sharing und Radverkehrskonzepte. Auch das Mobilitätsmanagement und die Möglichkeiten der Digitalisierung und technischen Vernetzung der Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote sind zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 3.9 Verkehr).
Durch die Aufstellung von Mobilitätskonzepten können frühzeitig Rahmenbedingungen für ein zukunftsorientiertes Mobilitätsangebot und eine nachhaltige Verkehrsabwicklung gesetzt werden. Dabei gilt es, sowohl die aktuelle als auch künftige Siedlungsstruktur mit der verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsplanung zu verzahnen und integrierte Lösungen zu finden. Konzepte und Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität beziehen dabei alle Aspekte einer umfassenden Planung ein. Dazu gehören z. B. ein bedarfsgerechter Ausbau der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsmittel, eine Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander, ein guter Zugang zum ÖPNV bzw. ein attraktives Fahrplanangebot, Barrierefreiheit, Parkraumkonzepte, Car- und Bike-Sharing und Radverkehrskonzepte. Auch das Mobilitätsmanagement und die Möglichkeiten der Digitalisierung und technischen Vernetzung der Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote sind zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 3.9 Verkehr).
19Energiekonzept
19Energiekonzepte (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz) dienen als wichtige Entscheidungshilfen für die kommunale Planung. Gerade bei der komplexen Aufgabe, die gemeindliche Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, ist es sinnvoll, ein (inter) kommunales Energiekonzept (z. B. Energienutzungsplan, Windenergiekonzept) aufzustellen. Erst damit können effiziente Möglichkeiten ermittelt und die energetische Entwicklung zielgerichtet gesteuert werden. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden ist dabei anzustreben, da Eignungsflächen, Standorte und Gebiete für Versorgungsnetze aneinandergrenzen bzw. sich überlappen.
Die Erarbeitung von Energiekonzepten erfordert Fachkenntnisse in den Bereichen Energie, Umwelt, Städtebau, Bauleitplanung, Architektur, Bauphysik und Versorgungstechnik.
Energiekonzepte (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz) dienen als wichtige Entscheidungshilfen für die kommunale Planung. Gerade bei der komplexen Aufgabe, die gemeindliche Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, ist es sinnvoll, ein (inter) kommunales Energiekonzept (z. B. Energienutzungsplan, Windenergiekonzept) aufzustellen. Erst damit können effiziente Möglichkeiten ermittelt und die energetische Entwicklung zielgerichtet gesteuert werden. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden ist dabei anzustreben, da Eignungsflächen, Standorte und Gebiete für Versorgungsnetze aneinandergrenzen bzw. sich überlappen.
Die Erarbeitung von Energiekonzepten erfordert Fachkenntnisse in den Bereichen Energie, Umwelt, Städtebau, Bauleitplanung, Architektur, Bauphysik und Versorgungstechnik.
20Energienutzungsplan
20Kommunale Energienutzungspläne zeigen übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele für eine nachhaltige, energieeffiziente und wirtschaftliche Energieversorgung auf, die den örtlichen Energiebedarf mit dem Potenzial erneuerbarer Energien koordinieren. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist dabei sinnvoll.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet die Aspekte Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz auf den Ebenen der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung. Wichtig sind alle Akteure, insbesondere Kommune, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind möglichst alle Energieformen (v. a. Wärme, Strom, Kraftstoffe) und deren Kombinationen zu betrachten. Ergebnis der Planungen sollen auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein. Folgende Schritte sind dazu notwendig:
- Bestandsanalyse (Ermittlung Energieverbrauch im Ort),
- Potenziale für regenerative Energien und Einsparungen vor Ort ermitteln; auch interkommunale Betrachtung,
- Konzeptentwicklung zur Koordinierung erneuerbarer Energiequellen mit dem örtlichen Energiebedarf (Bei Wärme sollte die Erzeugung möglichst nahe am Verbrauchsort sein, um Leitungen zu sparen und Transportverlust zu vermeiden. Dies ist bei Strom weniger relevant.),
- Umsetzung / Maßnahmenempfehlungen,
- Beschluss im kommunalen Gremium.
Die Ergebnisse sind mit den Zielen der Ortsplanung und der städtebaulichen Erneuerung in Einklang zu bringen und fließen gegebenenfalls in die Bauleitplanung ein.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Akzeptanz der Planung von großer Bedeutung. Es ist deshalb wichtig, die öffentlichen Planungsträger auf örtlicher und regionaler Ebene, die Träger der Energieversorgung sowie Unternehmen und Einrichtungen mit hohem oder speziellem Energiebedarf und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubeziehen.
Energiekonzepte sowie kommunale, interkommunale und regionale Energienutzungspläne werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.
Kommunale Energienutzungspläne zeigen übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele für eine nachhaltige, energieeffiziente und wirtschaftliche Energieversorgung auf, die den örtlichen Energiebedarf mit dem Potenzial erneuerbarer Energien koordinieren. Eine interkommunale Zusammenarbeit ist dabei sinnvoll.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet die Aspekte Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz auf den Ebenen der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung. Wichtig sind alle Akteure, insbesondere Kommune, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind möglichst alle Energieformen (v. a. Wärme, Strom, Kraftstoffe) und deren Kombinationen zu betrachten. Ergebnis der Planungen sollen auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein. Folgende Schritte sind dazu notwendig:
Die Ergebnisse sind mit den Zielen der Ortsplanung und der städtebaulichen Erneuerung in Einklang zu bringen und fließen gegebenenfalls in die Bauleitplanung ein.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Akzeptanz der Planung von großer Bedeutung. Es ist deshalb wichtig, die öffentlichen Planungsträger auf örtlicher und regionaler Ebene, die Träger der Energieversorgung sowie Unternehmen und Einrichtungen mit hohem oder speziellem Energiebedarf und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubeziehen. Hinweise zur Erstellung bietet der „Leitfaden Energienutzungsplan“ (vgl. Anhang D).
Energiekonzepte sowie kommunale, interkommunale und regionale Energienutzungspläne werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.
21Gewerbeflächenentwicklungskonzept
21Ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept ermöglicht die fundierte Analyse aktueller sowie zu erwartender Bedarfe und identifiziert kurz-, mittel- und langfristige Strategien zur Bereitstellung von Flächen. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob vorhandene Flächenpotenziale genutzt werden können. Die Revitalisierung und Aktivierung einzelner Baustrukturen im Innenbereich für gewerbliche Nutzungen ermöglicht es, auf bestehende Infrastrukturen aufzubauen und Folgekosten zu minimieren. Neue Geschäftsmodelle sowie der Aufbau von Coworking Spaces bieten neue Ansätze zur Umnutzung leerstehender Gebäude und können sich positiv auf städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im direkten Umfeld auswirken.
Auch können mit einer Sanierung und ggf. Nachverdichtung von bestehenden Gewerbegebieten städtebauliche Defizite behoben werden, Gewerbe im Bestand weiterentwickelt und energetisch wie ökonomisch effiziente Strukturen wiederhergestellt werden. Die Neugestaltung des öffentlichen Raumes schafft dabei ein attraktives Arbeitsumfeld, eine nachhaltige Erschließung sowie eine ökonomische Aufwertung.
Bei der Neuausweisung von Gewerbegebieten sind neben den spezifischen Anforderungen des Umwelt- sowie Immissionsschutzes, besonders die gestalterischen Aspekte, die Erschließung und die Einbindung in das Umfeld zu berücksichtigen. Bei der Standortwahl können räumliche Verknüpfungen mit Wissenschaftsstandorten oder weiteren gewerblichen Strukturen zu betrieblichen Synergieeffekte führen.
22Spielleitplanung
22Die Spielleitplanung ist ein informelles Instrument der städtebaulichen Planung. Sie hilft bei städtebaulichen Entscheidungen, den Blickwinkel auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu richten. Die Bestandsaufnahme führen Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten mit Unterstützung durch planerische und pädagogische Fachkräfte durch. Alle Bereiche im Gemeindegebiet, die für Kinder und Jugendliche als Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume in Betracht kommen (wie z. B. Brachen, Grünanlagen, öffentliche Plätze, Siedlungsränder etc.), werden erfasst und bewertet. Mit der Spielleitplanung sollen bereits bestehende Räume für Spiel, Bewegung und Aufenthalt bewahrt und neue entwickelt werden. Der Spielleitplan wird aus den Daten der Bestandsaufnahme sowie den Ideen der Kinder und Jugendlichen erarbeitet. Er enthält Vorschläge zur Umsetzung. Durch die Entwicklung einer Spielleitplanung können Jugendliche und Kinder partizipativ in die Ortsentwicklung mit eingebunden werden.
Die Spielleitplanung fließt als informelle Planung in die Bauleitplanung der Gemeinde ein. Sie löst – wie auch andere informelle Pläne zu sachlichen Teilbereichen (z. B. Versorgung mit Kindergarten- und Pflegeplätzen, Schulen u. a.) – keine direkte Bindungswirkung aus. Das schließt nicht aus, dass sich die Gemeinde selbst Bindungen für die einzelnen Planungsschritte und die Entwicklung der Bauleitpläne, i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auf der Grundlage dieser informellen Planung sowie für die spätere Umsetzung einzelner Maßnahmen auferlegt.
23Städtebaulicher Wettbewerb
23Vor der Erstellung konkreter Planungen können mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs alternative Möglichkeiten aufgezeigt und dadurch optimierte Lösungen gewonnen werden. Selbst bei schwierigen Rahmenbedingungen lassen sich so die Handlungsspielräume ausloten und Planungsalternativen ermitteln. Städtebauliche Wettbewerbe können als Ideenwettbewerb sowohl die Aufgabenstellung grundsätzlich klären und so zu einer Rahmenplanung führen oder auch als Realisierungswettbewerb die Grundlage für die nachfolgende, konkrete Bauleitplanung bilden. Mit der Durchführung eines Wettbewerbes nach § 103 Abs. 6 GWB i. V. m. Abschnitt 5 und Abschnitt 6 (Unterabschnitt 2) VgV und RPW 2013 mit der Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 01. 10. 2013 (Az.: IIZ5-4634-001 / 13) ist die Verfahrenssicherheit und die rechtssichere Vergabe, insbesondere oberhalb des Schwellenwertes, gewährleistet.
24Planungswerkstatt
24Das Instrument der Planungswerkstatt zeichnet sich durch seinen vorbereitenden und zwanglosen Charakter aus. Mit dem Ziel, skizzenhafte Lösungsansätze zu erarbeiten, werden Planerinnen und Planer in einer kommunikativen, werkstattähnlichen Atmosphäre zusammengebracht. Das Verfahren dauert in der Regel ein bis drei Tage und eignet sich besonders, um im Vorfeld einer Planungsaufgabe Ideen, Rahmenbedingungen und Machbarkeiten zu überprüfen. Die Einbindung partizipativer Elemente ist möglich.
25Planungszuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
25Informelle städtebauliche Planungen und Untersuchungen zu aktuellen ortsplanerischen Fragestellungen bzw. städtebauliche Wettbewerbe, soweit sie modellhaft sind und über die Pflichtaufgaben der Gemeinden hinausgehen, können vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Zuschüssen des Landes für städtebauliche Planungen und Forschungen (Planungszuschüsse) gefördert werden. Soweit modellhafte Verfahren und innovative Formen der Bürgerbeteiligung in diese Planungen eingebunden sind, können diese ebenfalls bezuschusst werden.
26Finanzhilfen der Städtebauförderung
26Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale Stadt-Maßnahmen nach dem BauGB können mit Finanzhilfen der Städtebauförderung gefördert werden:
- die Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen,
- die Erarbeitung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungskonzepten sowie von „integrierten Handlungskonzepten” (Untersuchungen und Planungen, die städtebauliche, ökologische und energetische, wirtschaftliche und soziale sowie organisatorische und finanzielle Aspekte fachübergreifend einbeziehen),
- die Erarbeitung von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten bzw. -strategien,
- städtebauliche Planungen, z. B. für die städtebauliche Erneuerung erforderliche Rahmenplanungen, vertiefende Untersuchungen (Feinuntersuchungen), Wettbewerbe, Bauleitplanungen,
- sonstige städtebauliche, erneuerungsbedingte Gutachten.