Der Umfang der Siedlungstätigkeit soll sich an der Erhaltung und der nachhaltigen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientieren. Vorrangig ist dabei, im Sinne des demografischen Wandels und einer langfristig wirtschaftlichen städtebaulichen Planung, das Ziel der Innenentwicklung (vgl. LEP 3.2), die Schaffung von kompakten und nachhaltigen Siedlungsstrukturen und die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (vgl. LEP 3.1, 3.3) zu verfolgen. Diese Anforderung wird durch den § 1a Abs. 2 BauGB unterstrichen. Weiter richtet er sich nach den städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungszielen der Gemeinde sowie nach besonderen Aufgaben, die der Gemeinde nach den Zielen der Raumordnung obliegen können (z. B. überörtliche Versorgungsfunktion als Zentraler Ort). Bei der nachhaltigen Siedlungsentwicklung der Gemeinden sind grundsätzlich der demographische Wandel und damit die vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung zu beachten und die Folgen zu berücksichtigen. Einer angemessenen Bedarfsermittlung kommt insbesondere vor dem Hintergrund teils stagnierender oder zurückgehender Bevölkerungszahlen erhebliche Bedeutung zu. Die Darlegung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen im Außenbereich ist in die Begründung des Bauleitplans zu integrieren. Zudem sollte eine nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung v.a. mit Mobilitäts- und Freiflächenentwicklung abgestimmt werden (vgl. LEP 3.1.2, 3.1.3).
In der gewerblichen Entwicklung zählen dazu auch Ansiedlungen zur Verbesserung der Grundversorgung sowie zur erforderlichen Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur. Der Umfang einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung richtet sich auch nach naturräumlicher und topographischer Lage, städtebaulicher Struktur, Größe und Infrastrukturausstattung der einzelnen Gemeinde. Insbesondere Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass sie langfristig als attraktiver und gesunder Lebens- und Arbeitsraum zur Verfügung stehen (LEP 2.2.7). Gewerbegebiete sollen in der Regel in zentralen Orten an räumlich geeigneten Standorten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden.
Für die Siedlungsentwicklung der Gemeinden bedeutsame Ziele und Grundsätze sind in Art. 6 BayLplG, § 2 ROG und insbesondere in Kapitel 3 des LEP sowie in den Regionalplänen aufgeführt (weitere Zielvorgaben für die Siedlungsentwicklung s. a. LEP 1.2.1, 1.1.2 und 2.2.8). Für ausführliche Hinweise zur Bedarfsermittlung von Neubauflächen siehe Kapitel 4.2 Berechnungs- und Entwurfsgrundlagen.
Der Umfang der Siedlungstätigkeit soll sich an der Erhaltung und der nachhaltigen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientieren. Vorrangig ist dabei, im Sinne des demografischen Wandels und einer langfristig wirtschaftlichen städtebaulichen Planung, das Ziel der Innenentwicklung (vgl. LEP 3.2 3.2), die Schaffung von kompakten und nachhaltigen Siedlungsstrukturen und die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (vgl. LEP 3.1, 3.3) zu verfolgen. Diese Anforderung wird durch den § 1a Abs. 2 BauGB unterstrichen. Weiter richtet er sich nach den städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungszielen der Gemeinde sowie nach besonderen Aufgaben, die der Gemeinde nach den Zielen der Raumordnung obliegen können (z. B. überörtliche Versorgungsfunktion als Zentraler Ort). Bei der nachhaltigen Siedlungsentwicklung der Gemeinden sind grundsätzlich der demographische Wandel und damit die prognostiziertevorausberechnete Bevölkerungsentwicklung zu beachten und die Folgen zu berücksichtigen. Einer angemessenen Bedarfsermittlung kommt insbesondere vor dem Hintergrund teils stagnierender oder zurückgehender Bevölkerungszahlen erhebliche Bedeutung zu. Die Darlegung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen im Außenbereich ist in die Begründung des Bauleitplans zu integrieren. Zudem sollte eine nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung v.a. mit Mobilitäts- und Freiflächenentwicklung abgestimmt werden (vgl. LEP 3.1.2, 3.1.3).
In der gewerblichen Entwicklung zählen dazu auch Ansiedlungen zur Verbesserung der Grundversorgung sowie zur erforderlichen Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur. Der Umfang einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung richtet sich auch nach naturräumlicher und topographischer Lage, städtebaulicher Struktur, Größe und Infrastrukturausstattung der einzelnen Gemeinde. Insbesondere in Verdichtungsräumen soll die Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen möglichst mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen abgestimmtVerdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass sie langfristig als attraktiver und gesunder Lebens- und Arbeitsraum zur Verfügung stehen (LEP 2.2.7). Gewerbegebiete sollen in der Regel in zentralen Orten an räumlich geeigneten Standorten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden.
Für die Siedlungsentwicklung der Gemeinden bedeutsame Ziele und Grundsätze sind in Art. 6 BayLplG, § 2 ROG und insbesondere in Kapitel 3 des LEP sowie in den Regionalplänen aufgeführt (weitere Zielvorgaben für die Siedlungsentwicklung s. a. LEP 1.2.1, 1.1.2 und 2.2.8). Für ausführliche Hinweise zur Bedarfsermittlung von Neubauflächen siehe Kapitel 4.2 Berechnungs- und Entwurfsgrundlagen.
2Demografische Entwicklung
2Seit 2004 wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik einmal jährlich eine regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für die Landkreise und kreisfreien Städte und seit 2010 auch ein sogenannter Demographie-Spiegel für alle bayerischen Gemeinden veröffentlicht (s. a. Kapitel 4.3.10 Statistische Datengrundlagen). Nach den aktuellen Ergebnissen wird die Einwohnerzahl des Freistaats weiter wachsen. Regional wird sich die demographische Entwicklung jedoch erheblich unterscheiden. Die Bevölkerungszunahme Gesamtbayerns wird vor allem durch den Süden und die Mitte Bayerns getragen. In den nördlichen Grenzgebieten wird es dagegen voraussichtlich zu leichten bis vereinzelt deutlichen Bevölkerungsverlusten kommen. Auf Gemeindeebene sind Bevölkerungsveränderungen teilweise stärker ausgeprägt. Dabei können Gemeinden mit starken Bevölkerungsabnahmen auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gemeinden mit anhaltenden Zunahmen liegen. Auch innerhalb von Gemeinden kann es zu gegenläufigen Entwicklungen der Bevölkerung und deren Zusammensetzung kommen. Gemäß den Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik (LfStat) sind rückläufige Bevölkerungszahlen in erster Linie auf einen Sterbefallüberschuss zurückzuführen, der mancherorts nicht durch einen positiven Wanderungssaldo ausgeglichen werden kann.
Seit 2004 wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik einmal jährlich eine regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für die Landkreise und kreisfreien Städte und seit 2010 auch ein sogenannter Demographie-Spiegel für alle bayerischen Gemeinden veröffentlicht (s. a. Kapitel 4.3.10 Statistische Datengrundlagen). Nach den aktuellen Ergebnissen wird die Einwohnerzahl des Freistaats weiter wachsen. Regional wird sich die demographische Entwicklung jedoch erheblich unterscheiden. Während im Großraum MünchenDie Bevölkerungszunahme Gesamtbayerns wird vor allem durch den Süden und die Bevölkerungszahl zunimmt,Mitte Bayerns getragen. sind in Teilen Frankens,In den nördlichen Grenzgebieten wird es dagegen voraussichtlich zu leichten bis vereinzelt deutlichen Bevölkerungsverlusten kommen.der Oberpfalz und Niederbayerns Bevölkerungsrückgänge bereits deutlich wahrnehmbar Auf Gemeindeebene sind Bevölkerungsveränderungen teilweise können Bevölkerungsrückgänge nochstärker ausgeprägt. auftreten Dabei können liegenGemeinden mit starken Bevölkerungsabnahmen auch oftin unmittelbarer Nachbarschaft zu Gemeinden mit anhaltenden Zunahmen liegen. Auch innerhalb von Gemeinden kann es zu gegenläufigen Entwicklungen der Bevölkerung und deren Zusammensetzung kommen. Gemäß den Daten Erhebungendes Bayerischen Landesamts für Statistik (LfStat) sind rückläufige insgesamt gesehen die rückläufigenBevölkerungszahlen in erster Linie auf einen Sterbefallüberschuss zurückzuführen, der mancherorts nicht durch einen positiven Wanderungssaldo ausgeglichen werden kann.
Der Demografische Wandel wird den Umfang und die Art der Siedlungsentwicklung der Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten wesentlich mitprägen. Dabei handelt es sich um langfristige Prozesse. Auch Kommunen, die heute noch keinen Handlungsbedarf erkennen, können mittelfristig davon betroffen sein. Aspekte der demografischen Entwicklung – wie. z. B. Bevölkerungsrückgang oder Bevölkerungswachstum, veränderte Altersstruktur, Zu- und Abwanderung – betreffen dabei die gesamte Bandbreite der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Siedlungsentwicklung. Sowohl Großstädte und Verdichtungsräume als auch dünn besiedelte, strukturschwache ländliche Gebiete sind in unterschiedlicher Form von den Auswirkungen betroffen. Im Rahmen der Siedlungsentwicklung ist es daher erforderlich, aufgrund der großen Planungs- und Entwicklungszeiträume und der langfristigen Bindung erheblicher kommunaler Finanzmittel, frühzeitig die regionale und lokale Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen und alle Planungsentscheidungen auf ihre langfristige Tragfähigkeit zu überprüfen (siehe auch LEP 1.2.1, 1.2.4 u. 1.2.5). Notwendig ist eine auf den Besonderheiten der jeweiligen Kommune aufbauende, fachübergreifend angelegte, strategische Entwicklungsperspektive (s. a. Kapitel 1.3.3 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen und die langfristige Auslastung und Aufrechterhaltung wohnortnaher Einrichtungen und Angebote der Daseinsvorsorge zu sichern und auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft auszurichten.
Bei allen fachlichen Diskussionen und der Entwicklung von integrierten Strategien sollten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort umfassend einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen dabei zunehmend gemeindeübergreifende Ansätze an Bedeutung. Eine interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit sollte frühzeitig in Betracht gezogen werden. Im Internet hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Informationen, beispielgebende Projekte und praktische Lösungsansätze zum Themenbereich zusammengestellt (www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/bauenunddemographie/). Der ressortübergreifende Demografie-Leitfaden der Staatsregierung stellt spezielle Informationen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung (www.demografie-leitfaden-bayern.de/).
Der Demografische Wandel wird den Umfang und die Art der Siedlungsentwicklung der Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten wesentlich mitprägen. Dabei handelt es sich um langfristige Prozesse. Auch Kommunen, die heute noch keinen Handlungsbedarf erkennen, können mittelfristig davon betroffen sein. Die Aspekte der demografischen Entwicklung – wie. z. B. Bevölkerungsrückgang oder Bevölkerungswachstum, veränderte Altersstruktur, Zu- und Abwanderung – betreffen dabei die gesamte Bandbreite der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Siedlungsentwicklung. Sowohl Großstädte und Verdichtungsräume als auch dünn besiedelte, strukturschwache ländliche Gebiete sind in unterschiedlicher Form von den Auswirkungen betroffen. Im Rahmen der Siedlungsentwicklung ist es daher erforderlich, aufgrund der großen Planungs- und Entwicklungszeiträume und der langfristigen Bindung erheblicher kommunaler Finanzmittel, frühzeitig die regionale und lokale Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen und alle Planungsentscheidungen auf ihre langfristige Tragfähigkeit zu überprüfen (siehe auch LEP 1.2.1, 1.2.4 u. 1.2.65). Notwendig ist eine auf den Besonderheiten der jeweiligen Kommune aufbauende, fachübergreifend angelegte, strategische Entwicklungsperspektive (s. a. Kapitel 1.3.3 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen und die langfristige Auslastung und Aufrechterhaltung wohnortnaher Einrichtungen und Angebote der Daseinsvorsorge zu sichern und auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft auszurichten.
Bei allen fachlichen Diskussionen und der Entwicklung von integrierten Strategien sollten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort umfassend einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen dabei zunehmend gemeindeübergreifende Ansätze an Bedeutung. Eine interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit sollte frühzeitig in Betracht gezogen werden. Im Internet hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Informationen, beispielgebende Projekte und praktische Lösungsansätze zum Themenbereich zusammengestellt (www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/bauenunddemographie/). Der ressortübergreifende Demografie-Leitfaden der Staatsregierung stellt spezielle Informationen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung (www.demografie-leitfaden-bayern.de/).
4Klimaanpassung
4Durch den Klimawandel verändern sich weltweit die klimatischen Verhältnisse. Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels möglichst gering zu halten, ist neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine Anpassung an die Folgen der klimatischen Veränderungen notwendig. Die Bayerische Klimaanpassungsstrategie stellt sowohl die bereits beobachteten als auch die zukünftig zu erwartenden klimatischen Veränderungen in Bayern dar, legt für zentrale Handlungsfelder einen strategischen Ansatz zum Umgang mit dem Klimawandel vor und informiert über die Vielzahl an Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Eine besondere Rolle spielen im besiedelten Bereich Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur: Eine lokale, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie eine strukturreiche Grünausstattung verbessern im Wechselspiel das Mikroklima, tragen zur Artenvielfalt bei und sichern auch künftig lebenswerte Quartiere. Insbesondere stellt dieser Planungsansatz (Schwammstadt) einen veränderten Umgang mit Wasser in der gebauten Umwelt dar, den Leitprinzipien Rückhaltung, Speicherung und Versickerung folgend. Vor allem bei Bestandsgebieten sind hier ganzheitliche Betrachtungen vonnöten, um diese an die veränderten klimatischen Randbedingungen anpassen zu können.
Bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in den Kommunen sollten die Folgen und regionalen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig berücksichtigt werden. Städtebauliche Konzepte müssen stärker den Umgang mit den Folgen des Klimawandels thematisieren und die Verminderung der klimabedingten Risiken, wie z. B. Hochwasser- und Starkregengefahren sowie Hitze und Trockenheit, mehr in den Fokus aktueller und zukünftiger kommunaler Entwicklungen nehmen. Die Bauleitplanung dient den Kommunen dabei als wichtigstes Planungs- und Steuerungsinstrument (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz). Mit einer informellen Planung, beispielsweise einem Klimaanpassungskonzept, können Kommunen eine klimagerechte städtebauliche Entwicklung konzeptionell vorbereiten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen identifizieren. Der Leitfaden "Klimagerechter Städtebau" gibt den Gemeinden und Planenden in Bayern hierzu eine fachliche Orientierung, wie ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept erstellt und erfolgreich umgesetzt werden kann. Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie unter: www.klimagerechter-staedtebau.bayern.de
Neben der klimasensiblen, baulichen Gestaltung und Materialverwendung stellt die kommunale Klimaanpassung auch erhebliche Anforderungen an die räumliche Entwicklung. Kaltluftentstehungsgebiete, grünordnerische Anpassung von urbanen Wärmeinseln usw. können in räumlichen Konzepten, die mit der Ausgestaltung von Erholungsräumen, Flächen für den Wasserrückhalt oder für den Biotopverbund gebündelt werden sollten, dargestellt werden. Diese Synergien sollten in einem Landschaftsplan aufgezeigt und für die gesamträumliche Entwicklung nutzbar gemacht werden.
Durch den Klimawandel verändern sich weltweit die klimatischen Verhältnisse. Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels möglichst gering zu halten, ist neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine Anpassung an die Folgen der klimatischen Veränderungen und ihre Folgen notwendig. Die Bayerische Klimaanpassungsstrategie (vgl. Anhang DBayerische Klimaanpassungsstrategie) stellt sowohl die bereits beobachteten als auch die zukünftig zu erwartenden klimatischen Veränderungen in Bayern dar, legt für zentrale Handlungsfelder einen strategischen Ansatz zum Umgang mit dem Klimawandel vor und informiert über die Vielzahl an Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Eine besondere Rolle spielen im besiedelten Bereich Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur: Eine lokale, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie eine strukturreiche Grünausstattung verbessern im Wechselspiel das Mikroklima, tragen zur Artenvielfalt bei und sichern auch künftig lebenswerte Quartiere. Insbesondere stellt dieser Planungsansatz (Schwammstadt) einen veränderten Umgang mit Wasser in der gebauten Umwelt dar, den Leitprinzipien Rückhaltung, Speicherung und Versickerung folgend. Vor allem bei Bestandsgebieten sind hier ganzheitliche Betrachtungen vonnöten, um diese an die veränderten klimatischen Randbedingungen anpassen zu können.
Bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in den Kommunen sollten die Folgen und regionalen Auswirkungen des Klimawandels unbedingtfrühzeitig berücksichtigt werden. Städtebauliche Konzepte müssen stärker den Umgang mit den Folgen des Klimawandels thematisieren und die Verminderung der klimabedingten Risiken, wie z. B. Hochwasser- und Starkregengefahren sowie Hitze und Trockenheit, sollte mehr imin den Fokus aktueller und zukünftiger kommunaler Entwicklungen stehennehmen. Die Bauleitplanung dient den Kommunen dabei als wichtigstes Planungs- und Steuerungsinstrument (s. a. Kapitel 3.12 Energieversorgung, Klimaschutz). Mit einer informellen Planung, beispielsweise einem Klimaanpassungskonzept, können Kommunen eine klimagerechte städtebauliche Entwicklung konzeptionell vorbereiten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen identifizieren. Der Leitfaden "Klimagerechter Städtebau" gibt den Gemeinden und Planenden in Bayern hierzu eine fachliche Orientierung, wie ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept erstellt und erfolgreich umgesetzt werden kann. Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie unter: www.klimagerechter-staedtebau.bayern.de
Um die konkrete Betroffenheit in Erfahrung zu bringen und die Auswirkungen wie Hitzebelastung, Trockenheit oder Hochwasser für die Kommunen abschätzbar zu machen, wurde ein interaktives PDF-Tool für Gemeinden – der „Klimacheck“ entwickelt (www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/klimacheck.htm). Dieser bietet zum einen Informationen über den Klimawandel und dessen Folgen und seinen Auswirkungen in Bayern. Zum anderen kann der „Klimacheck“ auch den jeweiligen Anpassungsbedarf ermitteln und den Gemeinden mit Strategieoptionen zur Seite stehen. Neben der klimafreundlichenklimasensiblen, baulichen Gestaltung und Materialverwendung stellt die kommunale Klimaanpassung auch erhebliche Anforderungen an die räumliche Entwicklung. Kaltluftentstehungsgebiete, grünordnerische Anpassung von urbanen Wärmeinseln usw. können in räumlichen Konzepten, die mit der Ausgestaltung von Erholungsräumen, Flächen für den Wasserrückhalt oder für den Biotopverbund gebündelt werden sollten, dargestellt werden. Diese Synergien sollten in einem Landschaftsplan aufgezeigt und für die gesamträumliche Entwicklung nutzbar gemacht werden.
5Flächenmanagement, Innenentwicklung
5Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist besonders auch der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Das StMUV stellt den internetbasierten Flächenverbrauchsbericht zur Verfügung. Die Visualisierung der einzelnen Ergebnisse erfolgt über das bestehende Internet-Angebot des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Abgerufen werden können, bezogen auf die Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden, jeweils die Daten zur Veränderung der Art der Nutzung mit den jeweiligen Unterkategorien. Außerdem werden die Bevölkerungsentwicklung und der Flächenverbrauch pro Einwohner dargestellt (www.flaechensparoffensive.bayern/wissen/flaechenstatistik).
Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist besonders auch der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Der Auftrag des Bayerischen Landtags, einenDas StMUV stellt den internetbasierten Flächenverbrauchsbericht zu erstellen, ist durch eine neue Internetseite im Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz realisiert (www.flaechensparen.bayern.deFlächenverbrauchsbericht). Der Bericht wird jedes Jahr nach dem Erscheinen der neuen Zahlen zum Flächenverbrauch fortgeschrieben. Er enthält die aktuelle Situation, die Veränderung zum Vorjahr und in den letzten 10 Jahren zur Verfügung. Die Visualisierung der einzelnen Ergebnisse erfolgt über das bestehende Internet-Angebot des Bayerischen Landesamtes fürfür Statistik und Datenverarbeitung. Dort wurde ein neues Thema „Flächenverbrauch“ erstellt, auf das vom Flächenverbrauchsbericht verlinkt wird. Abgerufen werden können, bezogen auf die Regierungsbezirke, Landkreise und KommunenGemeinden, jeweils die Daten zur Veränderung der Art der Nutzung mit den jeweiligen Unterkategorien. Außerdem werden die Bevölkerungsentwicklung und der Flächenverbrauch pro Einwohner dargestellt (www.stmuvflaechensparoffensive.bayern.de/themenwissen/boden/flaechensparen/verbrauchsbericht.htmflaechenstatistik).
Eine nachhaltige gemeindliche Planung schließt eine zukunftsorientierte kommunale Bodenpolitik ein. Dieser kommt vor dem Hintergrund der räumlichen Auswirkungen eines wirtschaftlichen Strukturwandels und der vorausberechneten demographischen Entwicklung hohe Bedeutung zu. Vorrangig gilt es, die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten zu aktivieren und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen anzuwenden. Die Bedeutung dieses Aspekts hat der Gesetzgeber dadurch betont, dass er in den Planungsleitsätzen des Baugesetzbuchs ausdrücklich hervorhebt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Zu diesem Zweck hat er für Bebauungspläne der Innenentwicklung das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB geschaffen (s. a. Kapitel 5.4.1 Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung) und die Fläche als weiteres Schutzgut in § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB eingefügt. Beim vorsorgenden Umgang mit den Schutzgütern Boden und Fläche ergeben sich Wirkungszusammenhänge und Synergien mit Konzepten zur kommunalen Versorgung mit Erholungsflächen, Grünbereichen, Flächen für den Biotopverbund usw. In diesen Fällen wird daher in der Regel ein Landschaftsplan erforderlich sein.
Die Feststellung des Bauflächenbedarfs ist Aufgabe der Gemeinde. Er muss in der Abwägung als Belang entsprechend berücksichtigt werden. Zur Methodik der Bedarfsermittlung wird auf Kapitel 4.2 Berechnungs- und Entwurfsgrundlagen verwiesen. Zur Umsetzung wird der Aufbau eines kommunalen oder gemeindeübergreifenden Flächenmanagements dringend angeraten, mit dessen Hilfe die Entwicklungspotenziale erfasst und in die städtebaulichen Planungsprozesse eingespeist werden können. Ein mögliches Instrument ist das Baulandkataster (§ 200 Abs. 3 BauGB), das zur Darstellung von mit Baurecht versehenen Potenzialgrundstücken und Baulücken dient. Digitale Erfassungs- und Darstellungsinstrumente, insbesondere Geoinformationssysteme (GIS) sind wichtige Grundlagen für ein zeitgemäßes und verwaltungsfreundliches Flächenmanagement. Als weiteres elektronisches Werkzeug steht die kostenlose „Flächenmanagement-Datenbank“ zur Verfügung und als Arbeitshilfe die Broschüre „Kommunales Flächenmanagement“ (s. a. Kapitel 4.3.19 Flächenmanagement, Ermittlung der Flächenpotenziale).
Eine nachhaltige gemeindliche Planung schließt eine zukunftsorientierte kommunale Bodenpolitik ein. Dieser kommt vor dem Hintergrund der räumlichen Auswirkungen eines wirtschaftlichen Strukturwandels und der prognostiziertenvorausberechneten demographischen Entwicklung hohe Bedeutung zu. Vorrangig gilt es, die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten zu aktivieren und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen anzuwenden. Die Bedeutung dieses Aspekts hat der Gesetzgeber dadurch betont, dass er in den Planungsleitsätzen des Baugesetzbuchs ausdrücklich hervorhebt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Zu diesem Zweck hat er für Bebauungspläne der Innenentwicklung das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB geschaffen (s. a. Kapitel 5.4.1 Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung) und mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014 / 52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt die Fläche als weiteres Schutzgut in § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB eingefügt. Beim vorsorgenden Umgang mit den Schutzgütern Boden und Fläche ergeben sich Wirkungszusammenhänge und Synergien mit Konzepten zur kommunalen Versorgung mit Erholungsflächen, Grünbereichen, Flächen für den Biotopverbund usw. In diesen Fällen wird daher in der Regel ein Landschaftsplan erforderlich sein.
Die Feststellung des Bauflächenbedarfs ist Aufgabe der Gemeinde. Er muss in der Abwägung als Belang entsprechend berücksichtigt werden. Zur Methodik der Bedarfsermittlung wird auf Kapitel 4.2 Berechnungs- und Entwurfsgrundlagen verwiesen. Zur Umsetzung wird der Aufbau eines kommunalen oder gemeindeübergreifenden Flächenmanagements dringend angeraten, mit dessen Hilfe die Entwicklungspotenziale erfasst und in die städtebaulichen Planungsprozesse eingespeist werden können. Ein mögliches Instrument ist das Baulandkataster (§ 200 Abs. 3 BauGB), das zur Darstellung von mit Baurecht versehenen Potenzialgrundstücken und Baulücken dient. Digitale Erfassungs- und Darstellungsinstrumente, insbesondere Geoinformationssysteme (GIS) sind wichtige Grundlagen für ein zeitgemäßes und verwaltungsfreundliches Flächenmanagement. Als weiteres elektronisches Werkzeug steht die kostenlose „Flächenmanagement-Datenbank“ zur Verfügung ( rel="noreferrer" target="_blank">www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/fmdb/index.htm„Flächenmanagement-Datenbank“) zur Verfügung und als Arbeitshilfe die Broschüre „Kommunales Flächenmanagement“ (vgl. Anhang DBroschüre „Kommunales Flächenmanagement“, (s. a. Kapitel 4.3.19 Flächenmanagement, Ermittlung der Flächenpotenziale).
7Bauliche Dichte
7Trotz der Aktivierung vorhandener Baulandreserven kann auch künftig die Ausweisung von neuen Baugebieten erforderlich sein. Der Flächenbedarf für neue Baugebiete soll durch Festlegung einer angemessenen, auf die Struktur der Gemeinde und das Orts- und Landschaftsbild abgestimmten baulichen Dichte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollte bei der Wahl zwischen mehreren Bebauungsalternativen flächensparenden Siedlungsformen und Erschließungssystemen besonderes Gewicht beigemessen werden.
Trotz der Aktivierung vorhandener Baulandreserven kann auch künftig die Ausweisung von neuen Baugebieten erforderlich sein. Der Flächenbedarf für neue Baugebiete soll durch Festlegung einer angemessenen, auf die Struktur der Gemeinde und das Orts- und Landschaftsbild abgestimmten baulichen Dichte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollte bei der Wahl zwischen mehreren Bebauungsalternativen flächensparenden Siedlungsformen und Erschließungssystemen besonderes Gewicht beigemessen werden (vgl. Anhang C).
Die Innenentwicklung sowie die Anbindung neuer Siedlungsflächen an bestehende Siedlungseinheiten bedürfen in der Regel eines erhöhten Abstimmungsaufwands. Um dennoch kurze Entwicklungszeiträume zu ermöglichen, kommt einer vorausschauenden Bodenpolitik große Bedeutung zu. Im Rahmen eines kontinuierlichen kommunalen Flächenmanagements oder innerhalb eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes können frühzeitig bestehende bzw. neu zu entwickelnde Bauflächenpotenziale identifiziert, aktiviert und gesichert werden (s. a. Kapitel 4.3.19 Flächenmanagement, Ermittlung der Flächenpotenziale).
Die Innenentwicklung sowie die Anbindung neuer Siedlungsflächen an bestehende Siedlungseinheiten bedürfen in der Regel eines erhöhten Abstimmungsaufwands. Um dennoch kurze Entwicklungszeiträume zu ermöglichen, kommt einer vorausschauenden Bodenpolitik große Bedeutung zu. Im Rahmen eines kontinuierlichen kommunalen Flächenmanagements oder innerhalb eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes können frühzeitig bestehende bzw. neu zu entwickelnde Bauflächenpotenziale identifiziert, aktiviert und gesichert werden (s. a. Kapitel 4.3.19 Flächenmanagement, Ermittlung der Flächenpotenziale).
9Technische Infrastruktur
9Die Siedlungsentwicklung ist im Sinne von „kurzen Wegen” und „Verkehrsvermeidung” möglichst mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung vor allem auch durch öffentliche Verkehrsmittel abzustimmen. Die erforderlichen Erschließungs-, Versorgungs- und Folgeeinrichtungen sollen an geeigneten Standorten bereitstehen oder rechtzeitig bereitgestellt werden können. Bei den technischen Infrastruktureinrichtungen bestehen bestimmte Ausbau- bzw. Unterauslastungsschwellen, deren Über- bzw. Unterschreitung bei mangelnder Abstimmung mit der langfristig zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung unwirtschaftliche Aufwendungen (z. B. Erweiterung oder Rückbau einer Kläranlage oder von Leitungsnetzen) verursachen kann. Insbesondere in Gemeinden, für die eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet wird, kann die Nutzung bestehender Bausubstanz und die Aktivierung von noch ungenutzten, bebaubaren Flächen in der Regel die Auslastung der bestehenden Infrastruktur verbessern (vgl. LEP 1.2.1, 1.2.6 mit 3.1 und 3.2).
Die Siedlungsentwicklung ist im Sinne von „kurzen Wegen” und „Verkehrsvermeidung” möglichst mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung vor allem auch durch öffentliche Verkehrsmittel abzustimmen. Die erforderlichen Erschließungs-, Versorgungs- und Folgeeinrichtungen sollen an geeigneten Standorten bereitstehen oder rechtzeitig bereitgestellt werden können. Bei den technischen Infrastruktureinrichtungen bestehen bestimmte Ausbau- bzw. Unterauslastungsschwellen, deren Über- bzw. Unterschreitung bei mangelnder Abstimmung mit der langfristig zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung unwirtschaftliche Aufwendungen (z. B. Erweiterung oder Rückbau einer Kläranlage oder von Leitungsnetzen) verursachen kann. Insbesondere in Gemeinden, für die eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung prognostiziertvorausberechnet wird, kann die Nutzung bestehender Bausubstanz und die Aktivierung von noch ungenutzten, bebaubaren Flächen in der Regel die Auslastung der bestehenden Infrastruktur verbessern (vgl. LEP 1.2.1, 1.2.6 mit 3.1 und 3.2).
10Kosten
10Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und insbesondere der Vorrang der Innenentwicklung haben neben ökologischen auch ökonomische Vorteile. Durch Wiedernutzung bereits erschlossener Grundstücke und durch Lückenschließungen wird die Wirtschaftlichkeit vorhandener technischer Infrastruktur verbessert und hohe Erschließungs- und Folgekosten neuer Baugebiete in städtebaulichen Randlagen vermieden.
Neben der grundsätzlichen Prüfung, in wie weit eine Neuausweisung von Bauflächen langfristig wirtschaftlich für die Gemeinde überhaupt tragbar ist, sollte bei der Planung neuer Siedlungseinheiten auf eine kompakte Siedlungsstruktur in den Gemeinden geachtet werden. Insbesondere durch die Anbindung neuer Baugebiete an bestehende Siedlungseinheiten wird in der Regel eine besonders wirtschaftliche Erweiterung und Unterhaltung bestehender Versorgungseinrichtungen erreicht. Die Kosten technischer Infrastruktur sind eng verknüpft mit der Struktur der Siedlungen. Bei Streusiedlungen ist bezogen auf die Einwohnerzahl der Aufwand für die Bereitstellung von Wasser, Abwasser, Wärme und Strom sowie für die Erschließung deutlich höher als in kompakten Siedlungskörpern, die mit kürzeren Leitungs- und Erschließungslängen auskommen (s. a. Kapitel 4.2.15 Städtebaulicher Vertrag).
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und insbesondere der Vorrang der Innenentwicklung haben neben ökologischen auch ökonomische Vorteile. Durch Wiedernutzung bereits erschlossener Grundstücke und durch Lückenschließungen wird die Wirtschaftlichkeit vorhandener technischer Infrastruktur verbessert und hohe Erschließungs- und Folgekosten neuer Baugebiete in städtebaulichen Randlagen vermieden.
Neben der grundsätzlichen Prüfung, obin wie weit eine Neuausweisung von Bauflächen langfristig wirtschaftlich für die Gemeinde überhaupt wirtschaftlichtragbar ist, sollte bei der Planung neuer Siedlungseinheiten auf eine kompakte Siedlungsstruktur in den Gemeinden geachtet werden. Insbesondere durch die Anbindung neuer Baugebiete an bestehende Siedlungseinheiten wird in der Regel eine besonders wirtschaftliche Erweiterung und Unterhaltung bestehender Versorgungseinrichtungen erreicht. Die Kosten technischer Infrastruktur sind eng verknüpft mit der Struktur der Siedlungen. Bei Streusiedlungen ist bezogen auf die Einwohnerzahl der Aufwand für die Bereitstellung von Wasser, Abwasser, GasWärme und Strom sowie für die Erschließung deutlich höher als in kompakten Siedlungskörpern, die mit kürzeren Leitungs- und Erschließungslängen auskommen (s. a. Kapitel 4.2.15 Städtebaulicher Vertrag).
11FolgekostenSchätzer
11Mit Hilfe des Programms „FolgekostenSchätzer“ (www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/folgekostenschaetzer/index.htm) können frühzeitig die Infra-strukturfolgekosten neuer Wohnbaugebiete abgeschätzt und in den Planungsprozess einbezogen werden. Dies stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kommunen dar. Das Programm bietet die Möglichkeit, überschlägig die Infrastrukturkosten und Folgekosten der Bebauung alternativer Flächen, aber auch unterschiedlicher Planungen auf einer Fläche zu ermitteln. In einem Modellprojekt wurde das Programm in acht bayerischen Städten und Gemeinden getestet. Zusammen mit einer ausführlichen Praxisanleitung steht der „FolgekostenSchätzer” allen Kommunen Bayerns kostenfrei zur Verfügung.
Mit Hilfe des Programms „FolgekostenSchätzer“ (www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/folgekostenschaetzer/index.htm) können frühzeitig die Infra-strukturfolgekosten neuer Wohnbaugebiete abgeschätzt und in den Planungsprozess einbezogen werden. Dies stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kommunen dar. Das Programm bietet die Möglichkeit, überschlägig die Infrastrukturkosten und Folgekosten der Bebauung alternativer Flächen, aber auch unterschiedlicher Planungen auf einer Fläche zu ermitteln. In einem Modellprojekt wurde das Programm in acht bayerischen Städten und Gemeinden getestet. Zusammen mit einer ausführlichen Praxisanleitung steht der „FolgekostenSchätzer”„FolgekostenSchätzer” allen Kommunen Bayerns kostenfrei zur Verfügung (vgl. Anhang D „Folgekosten von Wohnbaugebieten, Planungshilfe“).
Neben der Siedlungsstruktur der Gemeinden haben insbesondere die Bauformen in neuen Baugebieten erheblichen Einfluss auf die Kosten. Bei der Konzeption neuer Baugebiete sollte somit auf effiziente Grundstückszuschnitte für flächensparende Bebauungstypen mit kompakten Baukörpern geachtet werden. Diese ermöglichen wirtschaftliche Erschließungssysteme, Leitungsnetze und Querschnitte.
Neben der Siedlungsstruktur der Gemeinden haben insbesondere die Bauformen in neuen Baugebieten erheblichen Einfluss auf die Kosten. Bei der Konzeption neuer Baugebiete sollte somit auf effiziente Grundstückszuschnitte für flächensparende Bebauungstypen mit kompakten Baukörpern geachtet werden. Diese ermöglichen wirtschaftliche Erschließungssysteme, Leitungsnetze und Querschnitte. Hinweise zur Planung kosten- und flächensparender Wohngebiete liefern die Arbeitsblätter für die Bauleitplanung (vgl. Anhang C).
13Gender Mainstreaming
13Gender Mainstreaming („geschlechtersensible Sichtweise“) bezeichnet eine Vorgehensweise, bei welcher der Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen und politischen Maßnahmen auf allen Ebenen einbezogen wird. Im Sinne des Gender Mainstreaming sind politische Maßnahmen daher grundsätzlich danach zu hinterfragen, wie sie sich auf Frauen und Männer auswirken, ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beitragen können. Mit dieser Strategie werden die Anliegen und Erfahrungen von Frauen und Männern in die Planung, Durchführung, Überwachung und Auswertung politischer Maßnahmen einbezogen.
Für die EU-Mitgliedstaaten besteht seit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrags 1999 eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung des Gender Mainstreaming. Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB: „unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer“). Ziel des Gender Mainstreaming ist eine gleichstellungsorientierte Planung mit einem räumlichen Angebot für die verschiedenen Gruppen und Alltagssituationen.
Eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte des Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung erfolgt durch eine Bestandsanalyse die nach Geschlechtern differenziert, sowie einer entsprechenden Auswertung. Ist der Bauleitplan genderrelevant, sollten die Anforderungen an eine geschlechtersensible Planung bereits bei der Benennung der Planungsziele und im Aufstellungsbeschluss formuliert werden, um den Abwägungsbelang von Planungsbeginn an zu verdeutlichen.
14Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
14Vor dem Hintergrund der Zunahme älterer, hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen ist der Wechsel von der traditionellen Altenhilfepolitik zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten von zentraler Bedeutung. Diese sind in Art. 69 AGSG verankert. Demnach müssen Landkreise und kreisfreie Städte seniorenpolitische Gesamtkonzepte entwickeln und umsetzen, welche die Potenziale älterer Menschen anerkennen und einbeziehen und sich an den gewandelten Bedürfnissen älterer Menschen und an dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientieren. Kreisangehörige Gemeinden sind in die Konzepte der Landkreise eingebunden und leisten ihren Beitrag bei der Umsetzung der Zielsetzungen und Maßnahmen.
Ein wesentliches Handlungsfeld und zugleich ein Instrument von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten ist die Orts- und Entwicklungsplanung. Die kommunale Bauleitplanung nimmt entscheidenden Einfluss darauf, inwieweit es für Seniorinnen und Senioren weiterhin möglich ist, zu Hause wohnen zu bleiben, sich zu versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Aspekte sind von den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit weitgehend selbst gestaltbar, z. B. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Nahversorgung, Nahmobilität, nachbarschaftliche oder betreute Wohnformen, generationenübergreifende Treffmöglichkeiten usw. Diese Maßnahmen sollten zu einer umfassenden kommunalen Strategie zusammengefasst und mit einem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept abgestimmt werden. In dem bayernweiten Modellvorhaben „Die barrierefreie Gemeinde“ wurden in 16 Modellkommunen Aktionspläne erarbeitet, die den Handlungsbedarf zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum aufzeigen. Die Ergebnisse sind in einen Leitfaden und begleitenden Werkbericht eingeflossen.
Entsprechend der demographischen Entwicklung und zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auf altersgerechte und inklusive Einrichtungen und Dienste in ausreichender Zahl und Qualität zu achten (LEP 8.1). Hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung werden die Regelungen von DIN 18040-3 zur Anwendung empfohlen. Nähere Informationen hierzu können dem Leitfaden „Barrierefreies Bauen 03 – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ entnommen werden.
Vor dem Hintergrund der Zunahme älterer, hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen ist der Wechsel von der traditionellen Altenhilfepolitik zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten von zentraler Bedeutung. Diese sind in Art. 69 AGSG verankert. Demnach müssen Landkreise und kreisfreie Städte seniorenpolitische Gesamtkonzepte entwickeln und umsetzen, welche die Potenziale älterer Menschen anerkennen und einbeziehen und sich an den gewandelten Bedürfnissen älterer Menschen und an dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientieren. Kreisangehörige Gemeinden sind in die Konzepte der Landkreise eingebunden und leisten ihren Beitrag bei der Umsetzung der Zielsetzungen und Maßnahmen.
Ein wesentliches Handlungsfeld und zugleich ein Instrument von seniorenpolitischen Gesamtkonzepten ist die Orts- und Entwicklungsplanung. Die kommunale Bauleitplanung nimmt entscheidenden Einfluss darauf, inwieweit es für Seniorinnen und Senioren weiterhin möglich ist, zu Hause wohnen zu bleiben, sich zu versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Aspekte sind von den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit weitgehend selbst gestaltbar, z. B. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Nahversorgung, Nahmobilität, nachbarschaftliche oder betreute Wohnformen, generationenübergreifende Treffmöglichkeiten usw. Diese Maßnahmen sollten zu einer umfassenden kommunalen Strategie zusammengefasst und mit einem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept abgestimmt werden. In dem bayernweiten Modellvorhaben „Die barrierefreie Gemeinde“ wurden in 16 Modellkommunen Aktionspläne erarbeitet, die den Handlungsbedarf zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum aufzeigen. Die Ergebnisse sind in einen Leitfaden und begleitenden Werkbericht eingeflossen (vgl. Anhang DWerkbericht) eingeflossen.
Entsprechend der demographischen Entwicklung und zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auf altersgerechte und inklusive Einrichtungen und Dienste in ausreichender Zahl und Qualität zu achten (LEP 8.1). Hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung werden die Regelungen von DIN 18040-3 zur Anwendung empfohlen. Nähere Informationen hierzu können dem Leitfaden „„Barrierefreies Bauen 03 – Öffentlicher– Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“Freiraum“ entnommen werden.
15Agenda 2030
15Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, Nachfolger der Agenda 21, hat die Weltgemeinschaft am 25. September 2015 beim UNO Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs 17 Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs), verabschiedet. Diese werden die internationale Zusammenarbeit in zentralen Politikbereichen in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich prägen. Ziel 11 beinhaltet die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Der Grundsatz der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ist im Städtebaurecht verankert (§ 1 Abs. 5 S. 1 BauGB). Das Modell der nachhaltigen Entwicklung setzt als oberstes Ziel die Bewahrung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen. In der städtebaulichen Planung gilt es vor allem, eine ressourcenschonende, flächensparende und umweltverträgliche Siedlungs- und Stadtentwicklung zu fördern und Rahmenbedingungen für energieeffiziente Siedlungsstrukturen und eine sinnvolle Nutzung der vor Ort vorhandenen erneuerbaren Energieträger zu schaffen. Die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ist auch Ziel der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie (www.nachhaltigkeit.bayern.de).
16Kriminalprävention
16Das Gefühl von Sicherheit bestimmt die Lebensqualität der Menschen. Um möglichst sichere und kriminalitätsfreie Räume zu gestalten, sind die Erkenntnisse der städtebaulichen Kriminalprävention von großer Bedeutung. Die Kriminalitätsvorbeugung soll deshalb als ressortübergreifende Aufgabe bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes verstanden werden. Ziel ist es, sowohl durch baulich-technische als auch sozialräumliche Maßnahmen Tatgelegenheiten für kriminelles Handeln zu minimieren und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. Zudem soll eine zielgerichtete bauliche Gestaltung insbesondere die soziale Kontrolle durch die Bewohnerschaft verstärken und so zu einer Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität führen. Gleichzeitig können so Gefahrenorte und Angsträume vermieden oder beseitigt werden.
Wirkungsvolle Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung von Sichtachsen bei ausreichender Beleuchtung sowie die Belebung des Raumes mit ansprechender Gestaltung, können das Entdeckungsrisiko von Straftätern erhöhen und Tatgelegenheitsstrukturen verändern. Die städtebaulichen Lösungsmöglichkeiten kommen insbesondere bei der Gebäudesicherheit, der Gestaltung des Wohnumfelds sowie bei der Sicherung von öffentlichen Wegen und Plätzen, z. B. durch Vorkehrungen gegen Überfahrtaten, in Betracht. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, die verschiedenen Handlungsebenen der Kriminalprävention zu kombinieren und Wissen aus den verschiedenen Bereichen zusammenzuführen. Deshalb sollten möglichst frühzeitig, also bereits in der Planungsphase von Neubau- oder Sanierungsprojekten, präventive Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Dies erfordert eine intensive ämterübergreifende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen sowie Architektur, Stadtplanung, sozialen Institutionen und auch der Bevölkerung. Sofern Bauvorhaben aufgrund ihres Umfangs oder der besonderen Ausgestaltung entsprechende Auswirkungen auf die Gestaltung des öffentlichen Raumes entfalten, können die örtlichen Polizeiinspektionen als Einsprungstelle für eine weitere Beteiligung in kriminalpräventiver Hinsicht wirken.
Weiterführende Informationen zur städtebaulichen Kriminalprävention stellt die „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPk) im Internet unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau zur Verfügung.
Das Gefühl von Sicherheit bestimmt die Lebensqualität der Menschen. Um möglichst sichere und kriminalitätsfreie Räume zu ge-staltengestalten, sind die Erkenntnisse der städtebaulichen Kriminalprävention von großer Bedeutung. Die Kriminalitätsvorbeugung soll deshalb als ressortübergreifende Aufgabe bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes verstanden werden. Ziel ist es, sowohl durch baulich-technische als auch sozialräumliche Maßnahmen Tatgelegenheiten für kriminelles Handeln zu minimieren und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. Zudem soll eine zielgerichtete bauliche Gestaltung insbesondere die soziale Kontrolle durch die Bewohnerschaft verstärken und so zu einer Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität führen. Gleichzeitig können so Gefahrenorte und Angsträume vermieden oder beseitigt werden.
Wirkungsvolle Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung von Sichtachsen bei ausreichender Beleuchtung sowie die Belebung des Raumes mit ansprechender Gestaltung, können das Entdeckungsrisiko von Straftätern erhöhen und Tatgelegenheitsstrukturen verändern. Die städtebaulichen Lösungsmöglichkeiten kommen insbesondere bei der Gebäudesicherheit, der Gestaltung des Wohnumfelds sowie bei der Sicherung von öffentlichen Wegen und Plätzen, z. B. durch Vorkehrungen gegen Überfahrtaten, in Betracht. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, die verschiedenen Handlungsebenen der Kriminalprävention zu kombinieren und Wissen aus den verschiedenen Bereichen zusammenzuführen. Deshalb sollten möglichst frühzeitig, also bereits in der Planungsphase von Neubau- oder Sanierungsprojekten, präventive Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Dies erfordert eine intensive ämterübergreifende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen sowie Architektur, Stadtplanung, sozialen Institutionen und auch der Bevölkerung. Sofern Bauvorhaben aufgrund ihres Umfangs oder der besonderen Ausgestaltung entsprechende Auswirkungen auf die Gestaltung des öffentlichen Raumes entfalten, können die örtlichen Polizeiinspektionen als Einsprungstelle für eine weitere Beteiligung in kriminalpräventiver Hinsicht wirken.
Weiterführende Informationen zur städtebaulichen Kriminalprävention stellt die „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPk) im Internet unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau zur Verfügung.
17Digitalisierung
17Städte und Gemeinden müssen auf neue, mit der Digitalisierung einhergehende Rahmenbedingungen reagieren und diese im Rahmen der Bauleitplanung erfassen und in den Entwicklungsprozess mit einbringen.
Durch eine fach- und inhaltsübergreifende Erfassung, Verknüpfung und Analyse von beispielsweise raumbezogenen Daten können komplexe Zusammenhänge bestehender Strukturen herausgearbeitet, Handlungspotenziale identifiziert und städtebauliche Entwicklungsszenarien und Erfordernisse effizienter erarbeitet werden. Die transparente Aufbereitung von Umstrukturierungsprozessen und die Nutzung digitaler Kommunikationsmedien ermöglichen neue angepasste Bürgerbeteiligungsformate, die zu einer breiten Akzeptanz von städtebaulichen Vorhaben beitragen können. Mit Hilfe von Simulationen oder einem sogenannten „Digitalen Zwilling“, als einem virtuellen Abbild einer baulichen Struktur, können z. B. bei konkreten städtebaulichen Projekten Einzelaspekte und deren Wechselwirkungen in Varianten visualisiert und überprüft werden. Um diese Handlungspotenziale freisetzen zu können, wird das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Art. 57 Abs. 7 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) ermächtigt, zur Planung und Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke durch die Gemeinden durch Rechtsverordnung Regelungen der hierzu erforderlichen Datenerfassung, -nutzung und -verarbeitung zu treffen. Über Art. 14 Abs. 2 S. 1 BayDiG wird den Behörden - und damit auch den Kommunen - das fachunabhängige Recht eingeräumt, für ein datenbasiertes Verwalten vorhandene Daten so zu kombinieren, dass neue, zukunftsorientierte Leistungen für Bürger und Unternehmen entstehen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO".
Gemäß Art. 14 Abs. 2 S. 2 BayDiG bleiben die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten davon jedoch unberührt.
Die Datenschutzgrundverordnung bildet seit Mai 2018 den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung und Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Städte und Gemeinden müssen auf neue, mit der Digitalisierung einhergehende Rahmenbedingungen reagieren und diese gemäß § 1 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung erfassen und in den Entwicklungsprozess mit einbringen.
Durch eine fach- und inhaltsübergreifende Erfassung, Verknüpfung und Analyse von beispielsweise raumbezogenen Daten können komplexe Zusammenhänge bestehender Strukturen herausgearbeitet, Handlungspotenziale identifiziert und städtebauliche Entwicklungsszenarien und Erfordernisse effizienter erarbeitet werden. Die transparente Aufbereitung von Umstrukturierungsprozessen und die Nutzung digitaler Kommunikationsmedien ermöglichen neue angepasste Bürgerbeteiligungsformate, die zu einer breiten Akzeptanz von städtebaulichen Vorhaben beitragen können. Mit Hilfe von Simulationen oder einem sogenannten „Digitalen Zwilling“, als einem virtuellen Abbild einer baulichen Struktur, können z. B. bei konkreten städtebaulichen Projekten Einzelaspekte und deren Wechselwirkungen in Varianten visualisiert und überprüft werden. Um diese Handlungspotenziale freisetzen zu können, wird das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Art. 57 Abs. 7 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) ermächtigt, zur Planung und Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke durch die Gemeinden durch Rechtsverordnung Regelungen der hierzu erforderlichen Datenerfassung, -nutzung und -verarbeitung zu treffen. Über Art. 14 Abs. 2 S. 1 BayDiG wird den Behörden - und damit auch den Kommunen - das fachunabhängige Recht eingeräumt, für ein datenbasiertes Verwalten vorhandene Daten so zu kombinieren, dass neue, zukunftsorientierte Leistungen für Bürger und Unternehmen entstehen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO".
Gemäß Art. 14 Abs. 2 S. 2 BayDiG bleiben die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten davon jedoch unberührt.
Die Datenschutzgrundverordnung bildet seit Mai 2018 den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung und Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.