Startseite
  • Ihre letzten Suchanfragen
5.2.11

Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Vorbemerkung

Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss über den Flächennutzungsplan ist vom gesamten Gemeinderat zu fassen und kann nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden (s. a. Kapitel 5.5.1 Zuständigkeit des Gemeinderats).