Vorbemerkung
In der Phase des Entwurfs wird die endgültige Lösung der Planungsaufgabe erarbeitet; das Arbeitsergebnis ist der Entwurf des Bauleitplans und die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts. Es ist sinnvoll, die in der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, soweit sie für die Planung relevant sind, einzuarbeiten. Dies vermeidet eine Wiederholung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bauleitplans und der Begründung sind Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung und – jedenfalls bei gleichzeitiger Durchführung nach § 4a Abs. 2 BauGB – die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
In der Phase des Entwurfs wird die endgültige Lösung der Planungsaufgabe erarbeitet; das Arbeitsergebnis ist der Entwurf des Bauleitplans und die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts. Es ist sinnvoll, die in der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, soweit sie für die Planung relevant sind, einzuarbeiten. Dies vermeidet eine Wiederholung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bauleitplans und der Begründung sind Grundlage für die öffentliche AuslegungÖffentlichkeitsbeteiligung und – jedenfalls bei gleichzeitiger Durchführung nach § 4a Abs. 2 BauGB – die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.