1Beeinflussung des Grundwassers durch Baumaßnahmen
1Eine nachteilige qualitative und quantitative Beeinträchtigung des Grundwassers muss durch die geplante Nutzung ausgeschlossen werden können. Insbesondere bei geringem Flurabstand zum Grundwasser und einem geringen Rückhaltevermögen der Grundwasserdeckschichten kann es notwendig werden, z. B. den Einsatz von Recycling-Baustoffen einzuschränken oder nicht zuzulassen, um nachteilige qualitative Veränderungen des Grundwassers zu vermeiden. Reichen die in der Planung beabsichtigten Baumaßnahmen in das Grundwasser, sind die Bauvorhaben so zu planen und auszuführen, dass keine dauerhafte Ableitung von Grundwasser erforderlich wird und die großräumigen hydraulischen Verhältnisse sich nicht verändern. In der Planung sind die Untergrundverhältnisse im Hinblick auf die Empfindlichkeit der Grundwasserüberdeckung und des Flurabstands zum Grundwasser hinreichend zu beschreiben und entsprechende Handlungshinweise aufzunehmen.
2Schutz vor hohen Grundwasserständen
2Hohe Grundwasserstände können, genauso wie Hochwasser eines oberirdischen Gewässers, schwerwiegende Schäden an und in Gebäuden verursachen. Vorsorgemaßnahmen gegen hohe Grundwasserstände sind Aufgabe der Bauherren und deren Planungsbüros. Unabhängig davon sollten zur Information der Bürgerinnen und Bürger Bereiche, in denen bekanntermaßen das Grundwasser zeitweilig oder dauerhaft weniger als 4 m Abstand zur Geländeoberfläche aufweist, in Planungen dargestellt werden. Bei der Ermittlung der Grundwasserflurabstände sollten die Auswirkungen zukünftig zu erwartender klimatischer Entwicklungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten eventuelle Auswirkungen von Niederschlagswasserversickerungen, Aufstaueffekte von Gebäudeteilen etc. auf die Grundwasserstände berücksichtigt werden.
Hohe Grundwasserstände können, genauso wie Hochwasser eines oberirdischen Gewässers, schwerwiegende Schäden an und in Gebäuden verursachen. Vorsorgemaßnahmen gegen hohe Grundwasserstände sind Aufgabe der BauherrenschaftBauherren und deren Planungsbüros. Unabhängig davon sollten zur Information der Bürgerinnen und Bürger Bereiche, in denen bekanntermaßen das Grundwasser zeitweilig oder dauerhaft weniger als 4 m Abstand zur Geländeoberfläche aufweist, in Planungen dargestellt werden. Bei der Ermittlung der Grundwasserflurabstände sollten die Auswirkungen zukünftig zu erwartender klimatischer Entwicklungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten eventuelle Auswirkungen von Niederschlagswasserversickerungen, Aufstaueffekte von Gebäudeteilen etc. auf die Grundwasserstände berücksichtigt werden.
Den Kommunen wird daher empfohlen, im Bebauungsplan den Hinweis zu geben, unabhängig von der Gewässernähe oder den bisher bekannten Grundwasserständen, einen Keller wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Das bedeutet, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Gleiches gilt für alle Fenster- und Türöffnungen im Keller; hierfür können auch ausreichend überdachte, wasserdichte Lichtschächte und Kellerabgänge gewählt werden. Aber auch von einer Kellerentwässerung kann eine Gefahr ausgehen. Daher sollten, soweit nicht Hebeanlagen zum Einsatz kommen, automatische Rückstausicherungen eingebaut werden.
Die Planung von Tiefgaragenzufahrten erfordert ebenfalls besondere Sorgfalt, um zu verhindern, dass im Starkregenfall oder bei hohen Grundwasserständen die Garagen- und Kellerräume geflutet werden. Das Erdgeschoß eines Gebäudes sollte in Gebieten mit erhöhtem Grundwasserstand zur Sicherheit vor Wassergefahren mindestens 15 cm über dem vorhandenen Gelände bzw. über dem jeweiligen Straßenniveau liegen. Im Einzelfall sollten auch die Geländeneigung und Gebäudeanordnung berücksichtigt werden.
Bei der Planung von Baugebieten in Bereichen mit hohen Grundwasserständen ist darauf zu achten, dass eine Einleitung von Grund- und Drainagewasser in die Kanalisation nicht zulässig ist.
4Gewährleistung eines funktionsfähigen Landschaftswasserhaushaltes
4Im Rahmen des Klimawandels kommt es immer mehr zu Trocken- und Dürreperioden sowie Niedrig- und Niedrigstwasserständen in oberflächennahen Grundwasserleitern sowie im Bodenwasserhaushalt. Davon sind u. a. die Produktionseigenschaften sowie die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens, die Bedeutung für die standortgebundene Biodiversität, Art und Umfang von Quellschüttungen sowie hinreichender Abfluss in Oberflächengewässern betroffen. Es können kritische Zustände erreicht werden, in denen die Funktionsfähigkeit dauerhaft und irreparabel geschädigt wird. Es sollten daher lokale Konzepte zur Sicherung des Landschaftswasserhaushaltes wie gewässer- und auengebundene Retentionskonzepte, Versickerungskonzepte im urbanen Bereich bzw. die Aktivierung von Boden- und oberflächennahen Grundwasserspeichern entwickelt und mittels der Landschaftsplanung in die Bauleitplanung integriert werden. Schnell wirksame Ableitungen von grund- und oberflächennahen Wässern sollten zurückgenommen werden.