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Sonstige Erfordernisse der Raumordnung
[…] 1 BayLplG), sobald nach dem Verfahrensstand eine Prognose möglich ist, dass sie auch Bestandteil der endgültigen Fassung werden (sog. Verlautbarungsreife) und nicht im Widerspruch zu rechtskräftigen Zielen der Raumordnung stehen.