-
Ortseinfahrten
Besondere Sorgfalt ist den Ortseinfahrten zu widmen. Sie werden zuweilen durch ausgedehnte Gewerbegebiete oder unmaßstäbliche und mangelhaft gestaltete gewerbliche Einrichtungen wie z. B. Lagerhallen, Reparaturbetriebe oder Tankstellen sowie großflächige Einzelhandelsbetriebe […]
-
Einfügen von Gewerbe und Industrie in das Orts- und Landschaftsbild
[…] Randbereichen sollen nicht beeinträchtigt werden. Die ungegliederte bandartige Entwicklung von Betrieben, insbesondere entlang der Ortseinfahrten, soll vermieden werden (vgl. LEP 3.3 und s. a. Kapitel 3.2.14 Ortseinfahrten).