-
Einfügen von Gewerbe und Industrie in das Orts- und Landschaftsbild
Um erhebliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu vermeiden und die in der Regel schwierige Einfügung zu erleichtern, soll niedrig gelegenes, flaches Gelände bevorzugt werden, das möglichst auch vor Einblick […]
-
Zu der Aufgabe, das Ortsbild durch intensivere Begrünung lebenswerter zu gestalten, können nicht nur die Städte, Märkte und Gemeinden selbst, sondern alle beitragen, die Grund und Boden zu baulichen oder […]
-
Nutzung vorhandener Bausubstanz
Ehemals landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude im Dorf, die für das Ortsbild von Bedeutung sind oder aus Gründen der Denkmalpflege erhalten werden sollen, müssen häufig einer neuen Nutzung zugeführt werden. In […]
-
Auch Lärmschutzanlagen, wie z. B. Lärmschutzwälle und -wände, müssen sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Sie dürfen nicht verunstaltend wirken. Immissionsschutzmaßnahmen können aber auch gestalterische und denkmalpflegerische Belange entgegenstehen […]
-
Gestaltung, Grünordnung
Industrie- und Gewerbegebiete sowie die einzelnen Betriebe sind in Umfang und Gestalt oft nur schwer in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Regelmäßig wird daher die für das Ortsbild bestimmende mögliche […]