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Überörtliche Straßenplanung
Überörtliche Straßen (Bundesfernstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen), die nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) planfestgestellt sind, werden in die Bauleitpläne nachrichtlich übernommen (s. a. Kapitel 2.3 […]
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Die Errichtung baulicher Anlagen an Bundesfernstraßen, Staats und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten sowie deren erhebliche Änderung oder andere Nutzung unterliegen einem Anbauverbot […]
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Nachrichtlich übernommen werden sollen insbesondere die in einem Planfeststellungsverfahren getroffenen Festsetzungen, z. B. die Trassenführung von Bundesfernstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen nach den Straßengesetzen und von Schienenverkehrswegen nach dem AEG sowie dem […]