5.5.1. Zuständigkeit und Zusammensetzung des Gemeinderats bei Beschlüssen […]
Zuständigkeit des Gemeinderats
[…] den Flächennutzungsplan dem gesamten Gemeinderat vorbehalten. Beschlüsse über den Bebauungsplan oder im Aufstellungsverfahren können nach Art. 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GO auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden.