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Höhenangaben
Höhenangaben sind im Bebauungsplan unerlässlich. Bei Neigungen von mehr als 5 % sind 1 m- bis 2,50 m-Höhenlinien einzutragen, die bei digitaler Planerstellung aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) des […]
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Maß der baulichen Nutzung im Flächennutzungsplan
[…] genügen jedoch entsprechende Angaben in der Begründung oder in einem Beiplan, z. B. über Geschosszahl und Einwohnerdichte. Der Flächennutzungsplan sollte jedoch in der Regelungsdichte deutlich unter der eines Bebauungsplans liegen.