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Bahnübergänge
Bahnübergänge sind im Verkehrsgeschehen als unfallträchtige Kreuzungspunkte anzusehen. Deshalb sind nach § 2 EKrG neue Kreuzungen von öffentlichen Eisenbahnen und Straßen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich als Überführung herzustellen. Neue Bahnübergänge […]
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Zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange
[…] DB Netz AG oder nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen) - die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde (s. a. Kapitel III 9 / 20 Bahnübergänge) - die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - die zuständigen Netzbetreiber von leitungsgebundenen Energie- und Telekommunikationsnetzen […]