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Die Errichtung baulicher Anlagen an Bundesfern-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten sowie deren erhebliche Änderung oder andere Nutzung unterliegen einem Anbauverbot […]
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Photovoltaik, Solarthermie
[…] Kreisstraßen gilt nach § 9 Abs. 2c FStrG und Art. 25 Abs. 2 BayStrWG weder das Anbauverbot nach § 9 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 23 Abs. 1 BayStrWG noch die Anbaubeschränkung […]