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Anpassung des Flächennutzungsplanes
Im beschleunigten Verfahren ist die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans möglich, der nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Der Flächennutzungsplan wird lediglich nach Inkrafttreten des Bebauungsplans redaktionell angepasst (§ 13a Abs […]
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Erleichterungen
Das vereinfachte Verfahren ist durch Erleichterungen im Aufstellungsverfahren gekennzeichnet, welche die Gemeinde zur Anwendung bringen kann; eine Pflicht hierzu besteht nicht. Im Einzelnen kann die Gemeinde - von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung […]
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Erleichterungen
Das beschleunigte Verfahren entspricht im Wesentlichen dem vereinfachten Verfahren (s. a. Kapitel 5.3 Vereinfachtes Verfahren) gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
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Keine Umweltprüfung
Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 S. 1 BauGB). Dementsprechend ist auch weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe […]
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Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann angewendet werden, wenn bestehende Bebauungspläne geändert oder ergänzt werden sollen und die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berühren. Für die […]