-
Großflächiger Einzelhandel
[…] Entwicklung und Ordnung haben können, sind nur in Kerngebieten und in für sie ausdrücklich festgesetzten Sondergebieten zulässig (§ 11 Abs. 3 BauNVO). Großflächigkeit ist nach der Rechtsprechung ab einer Verkaufsfläche von […]
-
Biomasse
[…] gestaltet, empfiehlt sich der Weg über eine Bauleitplanung. In Betracht kommt dabei die Festsetzung eines Sondergebietes „Biomasse“ oder „regenerative Energien“. Biomasseanlagen sind keine Siedlungsflächen im Sinne des LEP 3.3.