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Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes […]
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[…] S. 2 BauGB insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.
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Nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend der Regelung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 […]
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
[…] Schutzgebiete, die überörtlichen Planungen des Straßenbaus, der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der ländlichen Entwicklung, den Denkmalschutz und die Ziele der Raumordnung (s. a. Kapitel V 2.7 Beteiligung der Behörden).
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Die Bauleitplanung für Windenergieanlagen ist im Zusammenspiel mit regionalplanerischen Vorgaben zu sehen. Gemäß LEP 6.2.2 sind in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergieanlagen festzulegen, d. h. andere konkurrierende Planungen […]