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[…] dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Detaillierte Hinweise zur Berücksichtigung der Immissionsschutzbelange im […]
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Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan
[…] in geringem Umfang gegenüber dem Flächennutzungsplan geändert wird. Häufig können auch die der Versorgung des Gebiets dienenden Einrichtungen (z. B. Kindergärten) und die notwendigen Immissionsschutzmaßnahmen erst im Bebauungsplan bestimmt werden.