-
Die Begründung einschließlich des Umweltberichts nimmt am Aufstellungsverfahren teil; sie ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
-
Soweit die Begründung auch Beipläne enthält, in denen z. B. einzelne fachliche Aspekte der Planung im Zusammenhang veranschaulicht werden, haben diese nicht die Bindungswirkung, die den Darstellungen des Flächennutzungsplans zukommt.
-
Straßenbegleitgrün
Die landschaftsgerechte Begrünung der Straßenseitenräume mit Sträuchern und Bäumen hat eine wesentliche Gestaltungs- und Schutzfunktion. Zur Abtrennung der Geh- und Radwege sollen bei stark belasteten Straßen ausreichend breite, mit Sträuchern […]
-
Veröffentlichung und Zugangsmöglichkeiten
Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer eines Monats, bei Fristbeginn im Monat Februar für die Dauer von mindestens […]
-
Der Umweltbericht, soweit erforderlich, ist Bestandteil der Begründung (s. a. Kapitel 4.4.4 Inhalt des Umweltberichts). Ist ein Umweltbericht nicht notwendig (z. B. vereinfachtes Verfahren), so sind die Umweltbelange […]