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Im Bereich des Artenschutzes gilt Folgendes: Für besonders geschützte Arten, die nicht von § 44 Abs. 5 S. 2 BNatSchG erfasst werden (also v. a. Arten, die nicht europarechtlich geschützt sind […]
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[…] enthält das Naturschutzrecht eine Vielzahl gesetzlicher Verbote (z. B. § 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG zum Schutz gesetzlich geschützter Biotope; Art. 16 BayNatSchG zum Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile; § 44 BNatSchG zum Schutz […]
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Örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan
[…] Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter, von der Bauordnung abweichende Maße der Abstandsflächentiefen und den Schutz von Bäumen auf den nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke. Die Ermächtigungsgrundlage des Art […]
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Für die konkrete Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbote wird auf die Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und […]
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[…] Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht […]