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Städtebaulicher Vertrag
Mit dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB hat die Gemeinde die Möglichkeit, einem Dritten die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu übertragen (sog. Erschließungsvertrag […]
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Flächen für den sozialen Wohnungsbau
[…] Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB in Betracht. Weitere Vereinbarungen beispielsweise auch in Bezug auf Miethöhen oder Belegungen können durch städtebauliche Verträge (s. a. Kapitel IV 2 / 15 Städtebaulicher Vertrag) getroffen werden.