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Wochenendhausgebiete
Wochenendhausgebiete sind nach § 10 BauNVO als Sondergebiete festzusetzen. Wochenendhäuser sind nicht für einen Daueraufenthalt vorgesehen und daher in der Regel wesentlich kleiner als Wohnhäuser. Es hat sich aber gezeigt, dass […]
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Auch Wochenendhausgebiete sind grundsätzlich an vorhandene, im Zusammenhang bebaute Ortsteile anzubinden (vgl. LEP 3.3) und sollen möglichst in Fußwegentfernung zu den Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen der Gemeinde liegen. Ist durch […]
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[…] Festsetzungen zur Grünordnung enthalten. Durch geeignete Festsetzungen (z. B. überbaute Fläche für Gartenhäuser nicht über 15 m²) ist auszuschließen, dass die Kleingartenanlage zweckentfremdet und z. B. als Wochenendhausgebiet genutzt wird.