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Fehler im Verhältnis Flächennutzungsplan – Bebauungsplan
§ 214 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 BauGB zählt die Fehler, die das Verhältnis des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan betreffen, abschließend auf. Im Einzelnen ist es unbeachtlich, wenn - die Anforderungen […]
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Ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern
Nach § 214 Abs. 4 BauGB kann der Flächennutzungsplan oder der Bebauungsplan / die Satzung durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Auch materiellrechtliche Mängel […]
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Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften
Die bundesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, deren Verletzung grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans bzw. einer sonstigen Satzung nach dem BauGB führt, sind in § 214 Abs. 1 Nr […]
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Frist für die Geltendmachung von Fehlern
Für die Geltendmachung der meisten nach § 214 BauGB beachtlichen Fehler (s. a. Kapitel 5.7.2 Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften) gilt die zeitliche Beschränkung des § 215 Abs. 1 BauGB […]
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Mängel im Abwägungsvorgang
Die Beachtlichkeit von Fehlern beim Abwägungsvorgang ist in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB sowie in § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB geregelt. Nach § 2 Abs. 3 BauGB […]