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Erleichterungen
Das beschleunigte Verfahren entspricht im Wesentlichen dem vereinfachten Verfahren (s. a. Kapitel 5.3 Vereinfachtes Verfahren) gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
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Erleichterungen
Das vereinfachte Verfahren ist durch Erleichterungen im Aufstellungsverfahren gekennzeichnet, welche die Gemeinde zur Anwendung bringen kann; eine Pflicht hierzu besteht nicht. Im Einzelnen kann die Gemeinde - von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung […]
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Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist durch bestimmte Erleichterungen im Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des Bauleitplans gekennzeichnet; insbesondere ist im vereinfachten Verfahren keine Umweltprüfung durchzuführen.
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Keine Umweltprüfung
Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 S. 1 BauGB). Dementsprechend ist auch weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe […]