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Veränderungssperre
Mit einer Veränderungssperre kann die Gemeinde einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen sichern, die ihrer Planung widersprechen. Voraussetzung ist neben dem Aufstellungsbeschluss, dass die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung […]
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Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen, Vorkaufsrecht
[…] Planungsgebiete festlegen, auf deren Flächen wesentlich wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen (Veränderungssperre; vgl. § 86 Abs. 1 WHG, § 11 Nr. 4 DelV […]
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Zurückstellung von Baugesuchen
Ist eine Veränderungssperre nicht bzw. noch nicht beschlossen, obwohl ihre Voraussetzungen gegeben sind, kann die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Einzelfall […]
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Gerade bei einer längeren Dauer des Planaufstellungsverfahrens kann das Bedürfnis bestehen, die Planung gegen Veränderungen abzusichern. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind die Veränderungssperre nach § 14 BauGB sowie die Zurückstellung von Baugesuchen […]
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[…] Stellen als materiellrechtliche Voraussetzung für die Anwendung einzelner bodenrechtlicher Vorschriften voraus (für den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB oder die Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB, die Ausübung von […]