5.2.5.3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit » Sonderregelungen für […]
Sonderregelungen für bestimmte Bebauungspläne
Ein besonderes Vorgehen ergibt sich bei Bebauungsplanungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (§ 142 BauGB), Entwicklungsbereichen (§ 165 BauGB), Stadtumbaugebieten (§ 171b ff. BauGB) und Gebieten der Sozialen Stadt (§ 171e BauGB). Hier können die […]