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Regelungsdichte der Bauleitpläne, Planungserfordernis
Nach § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist Voraussetzung […]
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Maß der baulichen Nutzung im Flächennutzungsplan
[…] genügen jedoch entsprechende Angaben in der Begründung oder in einem Beiplan, z. B. über Geschosszahl und Einwohnerdichte. Der Flächennutzungsplan sollte jedoch in der Regelungsdichte deutlich unter der eines Bebauungsplans liegen.
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Darstellungsmöglichkeiten
[…] soll aber einen Spielraum für die Entwicklung der Bebauungspläne aufgrund von konkreten Untersuchungen und Planungszielen belassen. Die Regelungsdichte und der Detaillierungsgrad sind daher wesentlich geringer als bei einem verbindlichen Bebauungsplan.