-
Ziele der Raumordnung
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung […]
-
Grundsätze der Raumordnung
Die Grundsätze der Raumordnung werden in Art. 2 Nr. 3 BayLplG als Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums definiert, die bei nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind […]
-
Sonstige Erfordernisse der Raumordnung
Zu den sonstigen Erfordernissen der Raumordnung zählen gemäß Art. 2 Nr. 4 BayLplG in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, die Ergebnisse von förmlichen landesplanerischen Verfahren (z. B. Raumordnungsverfahren) und landesplanerische […]
-
Angaben der Landes- und Regionalplanung
Die im LEP und in den Regionalplänen enthaltenen Ziele der Raumordnung sind im Hinblick auf die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB zu erfassen. Die Höhere Landesplanungsbehörde und ggf. die […]
-
Fachplanerische Festlegungen in Raumordnungsplänen
Soweit das Landesentwicklungsprogramm oder die Regionalpläne fachplanerische Festlegungen (Ziele oder Grundsätze der Raumordnung) enthalten, siehe Kapitel 2.1 Vorgaben der Raumordnung.