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Grundsätze der Raumordnung
Die Grundsätze der Raumordnung werden in Art. 2 Nr. 3 BayLplG als Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums definiert, die bei nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind […]
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Angaben der Landes- und Regionalplanung
[…] BayLPlG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen oder Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung bedürfen, die Grundsätze der Raumordnung zu erfassen und in der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen.
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Fachplanerische Festlegungen in Raumordnungsplänen
Soweit das Landesentwicklungsprogramm oder die Regionalpläne fachplanerische Festlegungen (Ziele oder Grundsätze der Raumordnung) enthalten, siehe Kapitel 2.1 Vorgaben der Raumordnung.
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Prüfungskriterien für die ermittelten Belange des Umweltschutzes sind nicht im Baugesetzbuch festgelegt, sie ergeben sich je nach Einzelfall beispielsweise aus allgemeinen planerischen Grundsätzen, aus den umweltbezogenen Zielen der Raumordnung bzw […]
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[…] die als Planungsgrundsätze oder Ziele in die Bauleitplanung eingehen. Zu ihnen zählen vor allem die Grundsätze und Ziele, die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) sowie in den Regionalplänen enthalten sind. Die Ziele […]