4.4.2.16. Inhalt des Flächennutzungsplans […] wie z. B. Parkplätze und Parkbauten zur Erschließung der Kernbereiche oder in Verbindung mit Gemeinbedarfs-, Erholungs- und Sporteinrichtungen sowie die sog. Park-and-Ride-Anlagen in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.