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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung zugängig zu machen (vgl. Kapitel IV 5.4 / 8 Elektronische Informationstechnologien […]
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[…] Die Daten sollen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit für die Öffentlichkeit einheitlich über das zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.bayern.de) sowie in den jeweiligen Portalen der Gemeinden, Landratsämtern o […]