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Städtebaulicher Vertrag
[…] BauGB) verfolgt werden. Neben der städtebaulichen Erforderlichkeit (konkrete Wohnraumsituation in der jeweiligen Gemeinde) und dem Koppelungsverbot (keine reine Wertabschöpfung i. S. e. allgemeinen kommunalen Einnahmenverschaffung) müssen die zu erbringenden Gegenleistungen […]
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Einsatz erneuerbarer Energien
[…] Außerdem hat die Gemeinde wie bei allen städtebaulichen Verträgen das Gebot der Angemessenheit und das Kopplungsverbot zu beachten (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, Art. 56 Abs. 1 Satz […]