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Zuständigkeit des Gemeinderats
Aufgrund von Art. 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GO ist der (genehmigungspflichtige) Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan dem gesamten Gemeinderat vorbehalten. Beschlüsse über den Bebauungsplan oder im Aufstellungsverfahren können […]
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Es empfiehlt sich, Bauleitplanverfahren durch einen Beschluss der Gemeinde (Aufstellungsbeschluss – s. a. Kapitel 5.5.1 Zuständigkeit des Gemeinderats) einzuleiten. Im Beschluss ist anzugeben, ob es sich um eine Neuaufstellung […]