[…] und Zusammensetzung des Gemeinderats bei Beschlüssen » Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
[…] die Neuregelung wurden zudem die „sonstigen Vereinigungen“ in Art. 49 Abs. 1 GO aufgenommen. Ausgeschlossen wegen persönlicher Beteiligung sind nunmehr auch Gemeinderatsmitglieder, die beispielsweise Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften […]