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Zuständigkeit des Gemeinderats
Aufgrund von Art. 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GO ist der (genehmigungspflichtige) Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan dem gesamten Gemeinderat vorbehalten. Beschlüsse über den Bebauungsplan oder im Aufstellungsverfahren können […]
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Besonders in kleineren Gemeinden können so viele Mitglieder des Gemeinderats von der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen sein, dass der Gemeinderat nach Art. 47 […]
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Auslegungsbeschluss
Den nach den dargestellten Beteiligungsschritten vorliegenden Planentwurf macht sich das zuständige Gremium (in der Regel der Gemeinderat) durch einen sogenannten Billigungsbeschluss zu Eigen. An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung […]
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Änderung von Bauleitplänen
Bei der Änderung von Bauleitplänen ist darauf zu achten, dass die den Änderungen vorausgegangenen Planfassungen für die Bürgerinnen und Bürger, den Gemeinderat, die Träger öffentlicher Belange und die Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde […]
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Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet hat grundsätzlich keine unmittelbaren Rechtswirkungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Planungsbereich liegenden Grundstücke. Mitglieder des Gemeinderats oder deren in Art […]