5.2.7.3. Beteiligung der Behörden » Zeitpunkt der Beteiligung Zeitpunkt der Beteiligung […] öffentlicher Belange mehr zu erwarten sind und deswegen oder beispielsweise wegen des geringen Umgriffs einer Planung keine erheblichen Änderungen des Planentwurfs aufgrund der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB […]