[…] 4.3.45. Inhalt des Bebauungsplans » Festsetzungen für übereinanderliegende Ebenen
Festsetzungen für übereinanderliegende Ebenen
Im Bebauungsplan können auch Festsetzungen für einzelne Geschosse, Ebenen oder sonstige Teile von baulichen Anlagen gesondert getroffen werden (§ 9 Abs. 3 BauGB). Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ermöglicht § 1 […]