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Erhalt von Baudenkmälern
[…] die Erhaltung von Baudenkmälern ist eine der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechende, möglichst aber auch eine den Erhalt des Baudenkmals sicherstellende, wirtschaftlich tragfähige Nutzung. Die Gemeinde soll daher im Bereich von Baudenkmälern […]
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Nutzung vorhandener Bausubstanz
[…] Da diese Bauten meistens besondere räumliche und gestalterische Qualitäten besitzen, werden dort untergebrachte Einrichtungen von der Bevölkerung erfahrungsgemäß gern angenommen (s. a. Kapitel III 14 / 11 ff. Erhalt von Baudenkmälern).
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[…] ausreichende Begründung oder aus offensichtlicher Bevorzugung von Einzelinteressen bevorzugt oder vernachlässigt werden (s. a. Kapitel 3.14.11 Erhalt von Baudenkmälern und Kapitel 5.7 Planerhaltung bei Verletzung von Vorschriften).