4.5.4.1. Ergänzende Hinweise » Verfahrensvermerk für Bauleitpläne Verfahrensvermerk für Bauleitpläne […] den Exemplaren der Bauleitpläne anzubringen, die bei Gemeinde, Landratsamt und Regierung sowie gegebenenfalls beim Vermessungsamt und Finanzamt (s. a. Kapitel V 2.13 / 5 Einsicht und Auskunft für jeden) hinterlegt […]