[…] 5 S. 3 BNatSchG) festgelegt werden, welche die Aufrechterhaltung der dauerhaften ökologischen Funktion gewährleisten (sog. CEF-Maßnahmen). Solche Maßnahmen können u. U. mit anderen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kombiniert werden (Multifunktionalität).