1.2.16. Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen » Bindungswirkung des Bebauungsplans
Bindungswirkung des Bebauungsplans
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind für jedermann und, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch für die öffentlichen Planungsträger verbindlich. Ausnahmen bestehen lediglich in bestimmten Fällen für bauliche Maßnahmen des Bundes […]