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Grenzüberschreitende Beteiligung bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen
Bei Bauleitplänen, die erhebliche Umweltauswirkungen auf einen Nachbarstaat haben, ist dieser nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 54 ff. UVPG) zu beteiligen. Für die Stellungnahmen der Behörden des anderen Staates […]