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Erleichterungen
Das beschleunigte Verfahren entspricht im Wesentlichen dem vereinfachten Verfahren (s. a. Kapitel 5.3 Vereinfachtes Verfahren) gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
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Nichtanwendung der Eingriffsregelung
[…] 000 m². Deshalb wird das beschleunigte Verfahren, insbesondere, wenn man die erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls und den damit verbundenen Aufwand berücksichtigt, hier kaum nennenswerte Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Verfahren bringen.