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Öffentlichkeit der Beschlussfassung
Sämtliche Beratungen und Beschlussfassungen, die zur Aufstellung von Bauleitplänen notwendig werden, sind grundsätzlich in öffentlicher Sitzung vorzunehmen (Art. 52 Abs. 2 GO).
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Behandlung der Ergebnisse
Ein Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich. Die Gemeinde sollte jedoch die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger zumindest zusammenfassend behandeln und eventuelle Folgerungen für […]
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Es empfiehlt sich, Bauleitplanverfahren durch einen Beschluss der Gemeinde (Aufstellungsbeschluss – s. a. Kapitel 5.5.1 Zuständigkeit des Gemeinderats) einzuleiten. Im Beschluss ist anzugeben, ob es sich um eine Neuaufstellung […]
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Leitet die Gemeinde das Verfahren mit einem Beschluss über die vereinfachte Änderung ein, so ist dieser ortsüblich bekannt zu machen (vgl. sinngemäß Kapitel V 2.9 / 2 Bekanntmachung der öffentlichen […]
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Zurückstellung von Baugesuchen
Ist eine Veränderungssperre nicht bzw. noch nicht beschlossen, obwohl ihre Voraussetzungen gegeben sind, kann die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Einzelfall […]