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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung zugängig zu machen (vgl. Kapitel IV 5.4 / 8 Elektronische Informationstechnologien […]
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Ortsübliche Bekanntmachung
Wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, so ist er ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB – vgl. sinngemäß Kapitel 5.2.9.2 ff. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung).
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Benachrichtigung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung sollen die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt werden (§ 3 Abs. 2 S. 3 BauGB – s. a. Kapitel V 2.7 / 3 Zeitpunkt der […]
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Elektronische Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
[…] der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (die weiterhin auch in Papierform erforderlich ist) der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden […]
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Veröffentlichung und Zugangsmöglichkeiten
[…] durch Mitteilung von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Internetadresse, unter welcher der entsprechende Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen […]