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Sektoraler Bebauungsplan
[…] Bebauungsplan in § 9 Abs. 2d BauGB eingeführt, in welchem für Gebiete im Sinne des § 34 BauGB bestimmte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Wohngebäuden sowie zur Einhaltung von Förderquoten der sozialen Wohnraumförderung […]
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Mischung der Wohnformen
[…] Wohnungsbau für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, z. B. für alte Menschen, Menschen mit Behinderung oder Studierende berücksichtigen. Hierfür können Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).