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Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB); Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen […]
Bei den Bebauungsplänen der Innenentwicklung, vgl. Kapitel 1.2.9 Bebauungsplan der Innenentwicklung, nach § 13a BauGB gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie für „herkömmliche“ Bebauungspläne. Es entfallen allerdings Umweltbericht und […]
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Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) unterscheiden sich von herkömmlichen Bebauungsplänen lediglich darin, dass sie an einen bestimmten Zweck – nämlich die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung […]
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Zusammenfassende Erklärung
Dem Bebauungsplan ist bei der Bekanntmachung nach § 10a BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen darüber, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen […]
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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
[…] Innenentwicklung sowie für Bebauungspläne zur Einbindung von Außenbereichsflächen, siehe hierzu Kapitel 4.4.3.5 Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 13b BauGB). Eine Sonderregelung gilt […]
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Anwendungsbereich beschleunigtes Verfahren
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelungen über das beschleunigte Verfahren ist insbesondere, dass es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt (§ 13a Abs. 1 S. 1 BauGB). Betroffen […]