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Die Auslegungsfrist darf nicht unterschritten werden; eine Überschreitung ist hingegen unschädlich und – zur Vermeidung von Fehlern bei der Fristberechnung – auch empfehlenswert. Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung muss während […]
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Behandlung der Anregungen
Die während der Auslegungsfrist vorgebrachten Anregungen weisen auf öffentliche und private Belange hin, die gemäß § 1 Abs. 5 - 7 und § 1a BauGB in den Bauleitplänen zu berücksichtigen sein können. Alle […]
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Veröffentlichungsfrist
[…] Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Bei der Fristberechnung wird demnach der erste Tag der Auslegung mitgezählt. Wird z. B. am 12. eines Monats ausgelegt, so endet die einmonatige Frist […]
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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung zugängig zu machen (vgl. Kapitel IV 5.4 / 8 Elektronische Informationstechnologien […]
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[…] kann die öffentliche Auslegung frühestens am Dienstag der darauffolgenden Woche beginnen. Um Fehler bei der Fristberechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Frist zwischen Bekanntmachung und Beginn der Auslegung großzügig […]