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Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung zugängig zu machen (vgl. Kapitel IV 5.4 / 8 Elektronische Informationstechnologien […]
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Ortsübliche Bekanntmachung
Wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, so ist er ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB – vgl. sinngemäß Kapitel 5.2.9.2 ff. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung).
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Benachrichtigung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung sollen die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt werden (§ 3 Abs. 2 S. 3 BauGB – s. a. Kapitel V 2.7 / 3 Zeitpunkt der […]
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Die Bekanntmachung soll enthalten: - den Hinweis, dass der Entwurf des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans mit Begründung öffentlich ausliegt, - die genaue Bezeichnung des Geltungsbereichs des Bauleitplans bzw. des Gegenstands oder Bereichs […]
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Die Wochenfrist für die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wird analog Art. 31 BayVwVfG und § 187 Abs. 1 BGB berechnet. Dabei wird der Tag der Veröffentlichung nicht mitgezählt. Wird die Bekanntmachung […]