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Zu beachten ist, dass Flächennutzungspläne, die Konzentrationsflächen darstellen, nach der Rechtsprechung im Wege der Normenkontrolle (§ 47 VwGO) gerichtlich angreifbar sind.
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Im Genehmigungsverfahren wird ohne Einschränkung überprüft, ob die Gemeinde bei der Aufstellung des Bauleitplans die Verfahrens- und Formvorschriften und die materiellrechtlichen Anforderungen einschließlich einer umfassenden und gerechten Abwägung beachtet hat […]
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Frist für die Geltendmachung von Fehlern
Für die Geltendmachung der meisten nach § 214 BauGB beachtlichen Fehler (s. a. Kapitel 5.7.2 Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften) gilt die zeitliche Beschränkung des § 215 Abs. 1 BauGB […]